Zuerkennung von Referenzmitteln für programmfüllende Filme im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025
Fördergeber: Bund
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Existenzgründer/innen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet: Bundesweit
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG)
vom: 23.12.2024
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
BGBl. Teil I Nr. 451 vom 30.12.2024
Weblink zum Gesetz
D.1 Richtlinie für die Zuerkennung von Referenzmitteln für programmfüllende Filme (inkl. Festivalliste)
(§§ 61 bis 88 Filmförderungsgesetz (FFG))
vom: 21.07.2026
Filmförderungsanstalt
Der Förderantrag muss bis spätestens 01.03. desselben Kalenderjahres gestellt werden (Ausschlussfrist). Anträge, die nach dem 01.03. gestellt wurden, werden erst im darauffolgenden Jahr berücksichtigt.
Der letztmögliche Antragstermin für einen programmfüllenden Spiel-, Talent-, Kinder-, Dokumentar- und Animationsfilmen ist spätestens 15 Monate nach der regulären Erstaufführung.
Weblink zur Förderrichtlinie
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.