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Ausschreibungen Nationale Förderung

Zuerkennung von Referenzmitteln für programmfüllende Filme im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025

Fördergeber: Bund

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Existenzgründer/innen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Kultur, Medien & Sport

Fördergebiet: Bundesweit

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG)

vom: 23.12.2024

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

BGBl. Teil I Nr. 451 vom 30.12.2024

Weblink zum Gesetz

D.1 Richtlinie für die Zuerkennung von Referenzmitteln für programmfüllende Filme (inkl. Festivalliste)

(§§ 61 bis 88 Filmförderungsgesetz (FFG))

vom: 21.07.2026

Filmförderungsanstalt

Der Förderantrag muss bis spätestens 01.03. desselben Kalenderjahres gestellt werden (Ausschlussfrist). Anträge, die nach dem 01.03. gestellt wurden, werden erst im darauffolgenden Jahr berücksichtigt.

Der letztmögliche Antragstermin für einen programmfüllenden Spiel-, Talent-, Kinder-, Dokumentar- und Animationsfilmen ist spätestens 15 Monate nach der regulären Erstaufführung.

Weblink zur Förderrichtlinie

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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