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Ausschreibungen Nationale Förderung

Zuerkennung von Referenzabsatzmitteln für Verleihunternehmen

Fördergeber: Bund

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Unternehmen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Kultur, Medien & Sport

Fördergebiet: Bundesweit

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG)

vom: 23.12.2024

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

BGBl. Teil I Nr. 451 vom 30.12.2024

Weblink zum Gesetz

Richtlinie für die Zuerkennung von Referenzabsatzmitteln für Verleihunternehmen

(§§ 102 bis 109 Filmförderungsgesetz (FFG))

vom: 20.03.2025

Filmförderungsanstalt

? Bundesanstalt des öffentlichen Rechts ?

Die Referenzpunktzahl aus dem Zuschauererfolg entspricht bei programmfüllenden Filmen der Besucherzahl im Zeitraum eines Jahres nach der Erstaufführung. ?

Erfolge bei Festivals und Preisen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 2 Jahren vor der regulären Erstaufführung und innerhalb von 2 Jahren nach der regulären Erstaufführung des Films in einem Kino im Inland erzielt wurden. „Zudem wird die Besucherzahl innerhalb eines Jahres ab Eintritt des Erfolgs oder der Auszeichnung berücksichtigt, wenn der Film nach der regulären Erstaufführung einen Erfolg bei einem Festival erzielt oder einen Preis erhalten hat.

Der Antrag auf Zuerkennung von Referenzabsatzmitteln für Verleihunternehmen muss spätestens 3 Monate nach Verstreichen der oben genannten Zeiträume und bis zum 01.03 eines Kalenderjahres gestellt werden.

Weblink zur Förderrichtlinie

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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