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Ausschreibungen Nationale Förderung

Zuerkennung und Verwendung von Referenzmitteln für Kurzfilme und nicht programmfüllende Kinderfilme im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025

Fördergeber: Bund

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Existenzgründer/innen, Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Kultur, Medien & Sport

Fördergebiet: Bundesweit

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG)

vom: 23.12.2024

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

BGBl. Teil I Nr. 451 vom 30.12.2024

Weblink zum Gesetz

Richtlinie für die Zuerkennung und Verwendung von Referenzmitteln für Kurzfilme und nicht programmfüllende Kinderfilme

(§§ 89 bis 101 Filmförderungsgesetz (FFG))

vom: 20.03.2025

Filmförderungsanstalt

- Bundesanstalt des öffentlichen Rechts -

Der Antrag muss spätestens bis zum 31.12 des Kalenderjahres gestellt werden, in dem die zweijährige Frist zur Berechnung der Referenzpunkte nach Fertigstellung des Films abläuft.

Weblink zur Förderrichtlinie

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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