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Ausschreibungen Nationale Förderung

Wachstums- und Ergänzungsfinanzierungen

Das Land Bremen fördert Ihr Unternehmenswachstum durch zusätzliche Finanzmittel und Sicherheiten für Investitionen, neue Projekte oder die Vorfinanzierung von Aufträgen.

Fördergeber: Land

Förderart: Bürgschaft, Darlehen

Förderberechtigte: Unternehmen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet: Bremen

Das Land Bremen fördert Ihr Unternehmenswachstum durch zusätzliche Finanzmittel und Sicherheiten für Investitionen, neue Projekte oder die Vorfinanzierung von Aufträgen.

Kurzzusammenfassung

Die Finanzierung durch die Hausbank wird ergänzt durch die Bremer Aufbau-Bank (BAB) mit Krediten oder Bürgschaften vor allem in beratungsintensiven Phasen wie Gründung, Wachstum, Umstrukturierung, aber auch Konsolidierung.

Gefördert werden Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter, Finanzierungen im Rahmen von Nachfolgeregelungen und andere wirtschaftliche Aktivitäten.

Ziel ist es, das Wachstum der gewerblichen Wirtschaft in Bremen zu unterstützen. Es muss ein Landesinteresse gegeben sein. Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen mit Sitz in Bremen oder Bremerhaven.

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens oder einer Bürgschaft.

Die Höhe des Darlehens beziehungsweise der Bürgschaft beträgt maximal 50 % des Hausbankkredites. Der BAB-Anteil beträgt mindestens 150.000 EUR.

Bei Bürgschaften an kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU unter 1,25 Millionen EUR (1.250.000 EUR) ist vorrangig eine Bürgschaftsübernahme durch die Bürgschaftsbank Bremen GmbH zu prüfen. Eine Kreditvergabe erfolgt nicht im Wettbewerb mit anderen Kreditinstituten. Bestehende Verbindlichkeiten werden nicht übernommen.

Antragstellung

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens formlos durch die Hausbank zu stellen bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH.

Die Bremer Aufbau-Bank übernimmt keine Hausbankfunktion, arbeitet aber eng mit der Hausbank zusammen.

Die Darlehen sind mit KfW-Programmen kombinierbar.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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