Index › EU-Ausschreibungen › verwendung-von-referenzmitteln-fuer-den-verleih-programmfuellender-filme
Ausschreibungen Nationale Förderung

Verwendung von Referenzmitteln für den Verleih programmfüllender Filme

Fördergeber: Bund

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Unternehmen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Kultur, Medien & Sport

Fördergebiet: Bundesweit

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG)

vom: 23.12.2024

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

BGBl. Teil I Nr. 451 vom 30.12.2024

Weblink zum Gesetz

Richtlinie für die Verwendung und Auszahlung von Referenzabsatzförderung

(§§ 109 bis 113 Filmförderungsgesetz (FFG))

vom: 20.03.2025

Filmförderungsanstalt

? Bundesanstalt des öffentlichen Rechts ?

Der Antrag auf Auszahlung der zuerkannten Referenzabsatzmittel muss spätestens bis zum Ablauf von 3 Jahren nach Erlass des jeweiligen Zuerkennungsbescheids gestellt und rechtzeitig vor Kinostart bei der FFA eingereicht werden.

Weblink zur Förderrichtlinie

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

Alle Tags