Verwendung von Referenzmitteln für besonders aufwendige Maßnahmen der Stoffbeschaffung, der Drehbuchbeschaffung oder -entwicklung oder sonstige Vorbereitung neuer programmfüllender Filme im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025
Fördergeber: Bund
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Existenzgründer/innen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet: Bundesweit
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG)
vom: 23.12.2024
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
BGBl. Teil I Nr. 451 vom 30.12.2024
Weblink zum Gesetz
Richtlinie für die Verwendung von Referenzmitteln für besonders aufwendige Maßnahmen der Stoffbeschaffung, der Drehbuchbeschaffung oder -entwicklung oder in sonstiger Weise für die Vorbereitung neuer programmfüllender Filme
(§ 74 Abs. 2 Filmförderungsgesetz (FFG))
vom: 19.01.2026
Filmförderungsanstalt
Anträge können fortlaufend innerhalb der 3-Jahresfrist beziehungsweise 2-Jahresfrist, jedoch nur vor Beginn der Maßnahme, gestellt werden.
Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.