Überbetriebliche Unterweisung von Auszubildenden in Industrie und Handel
Wenn Sie als Bildungsträger an der überbetrieblichen Ausbildung in Industrie und Handel beteiligt sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Bildungseinrichtungen
Förderbereich: Aus- & Weiterbildung, Infrastruktur
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie als Bildungsträger an der überbetrieblichen Ausbildung in Industrie und Handel beteiligt sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kurzzusammenfassung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bei der überbetrieblichen Unterweisung von Auszubildenden in Industrie und Handel.
Sie erhalten die Förderung für Ihre laufenden Kosten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt pauschal EUR 107,00 pro Lehrgangstag.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Bezirksregierung Arnsberg.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt ist das Berufsförderungswerk der Bauindustrie Nordrhein-Westfalen e.V.
Letztempfänger sind die beteiligten Bildungsträger.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen den Lehrgangstag durch eine Liste der Teilnehmerinnen und Teilnehmer dokumentieren.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.