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Ausschreibungen Nationale Förderung

Überbetriebliche Unterweisung von Auszubildenden in Industrie und Handel

Wenn Sie als Bildungsträger an der überbetrieblichen Ausbildung in Industrie und Handel beteiligt sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Bildungseinrichtungen

Förderbereich: Aus- & Weiterbildung, Infrastruktur

Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen

Wenn Sie als Bildungsträger an der überbetrieblichen Ausbildung in Industrie und Handel beteiligt sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kurzzusammenfassung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bei der überbetrieblichen Unterweisung von Auszubildenden in Industrie und Handel.

Sie erhalten die Förderung für Ihre laufenden Kosten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt pauschal EUR 107,00 pro Lehrgangstag.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Bezirksregierung Arnsberg.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt ist das Berufsförderungswerk der Bauindustrie Nordrhein-Westfalen e.V.

Letztempfänger sind die beteiligten Bildungsträger.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen den Lehrgangstag durch eine Liste der Teilnehmerinnen und Teilnehmer dokumentieren.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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