Stipendien der Kulturstiftung Thüringen
Als professionell arbeitende, freiberuflich tätige Künstlerinnen und Künstler, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium erhalten.
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Privatpersonen
Förderbereich: Kultur, Medien & Sport, Messen & Ausstellungen
Fördergebiet: Thüringen
Als professionell arbeitende, freiberuflich tätige Künstlerinnen und Künstler, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium erhalten.
Kurzzusammenfassung
Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen vergibt jährlich Stipendien an professionell arbeitende, freiberuflich tätige Künstlerinnen und Künstler der Bereiche Bildende Kunst, Darstellende Kunst (Tanz/Theater), Medienkunst und Bewegtbild, Musik und Literatur,
- die den ersten Wohnsitz im Freistaat Thüringen haben oder
- deren zur Förderung beantragtes Vorhaben einen besonderen Bezug zu Thüringen aufweist
Die Vergabe des Stipendiums erfolgt für eine hervorragende künstlerische Einzelleistung. Voraussetzung für eine Bewerbung ist ein konkretes neues Arbeitsvorhaben.
Ein Stipendium wird für die Dauer von 3 Monaten oder 6 Monaten in Höhe von 1.000 EUR pro Monat gewährt. Die Bewerbung ist nur für einen Zeitraum möglich. Bei Ablehnung einer Bewerbung erfolgt keine Berücksichtigung im Auswahlverfahren für andere Zeiträume.
Das Stipendium ist ausgeschlossen, wenn
- für dasselbe Vorhaben ein anderes Stipendium zeitlich vor dem Stipendium der Kulturstiftung Thüringen gewährt wurde,
- im selben Zeitraum ein anderes Stipendium (unabhängig vom Vorhaben) in Anspruch genommen wird,
- das Vorhaben im Rahmen einer Ausbildung oder zum Zwecke der wissenschaftlichen Qualifizierung erbracht wird.
Antragstellung
Sie können Anträge vom 01.07. bis 01.10. des Jahres für das Folgejahr einreichen.
Eine jährliche Antragstellung ist möglich. Anträge für Stipendien sind ausschließlich in digitaler Form über das Online-Portal der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen Thüringen (siehe weiterführende Links) einzureichen. Dies betrifft ebenso Anlagen wie Arbeitsproben oder erforderliche Nachweise.
Im Antrag werden verschiedene Angaben benötigt:
- Personenbezogene Daten
- Angaben zum Vorhaben inkl. kurzer Beschreibung (Abstract)
- Pointierte Projektbeschreibung (maximal 2 Normseiten)
Folgende Anlagen müssen über das Online-Portal hochgeladen werden:
- Tabellarischer Lebenslauf (Angaben zum Studium und Ausbildung) und Angaben zum künstlerischen Werdegang (Ausstellungen, Publikationen, Sammlungen, Gastspiele, Festivalteilnahmen; bei Autor:innen Bibliografie mit Verlagsangabe), als PDF, maximal 3 DIN-A-4-Seiten
- Portfolio (Werkauswahl) mit Referenzen, zum Beispiel Zeitungsartikel, Kritiken, als PDF, maximal 10 DIN-A-4-Seiten im Querformat, bei Literatur Textprobe des geplanten Vorhabens als PDF, maximal 10 Normseiten
- Nachweis über den ersten Wohnsitz in Thüringen (zum Beispiel Scan des Personalausweises, aktuelle Meldebescheinigung oder der Aufenthaltsgenehmigung mit Gültigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung)
- Nachweis über künstlerische Qualifizierung (zum Beispiel Abschlusszeugnisse, Mitgliedschaften in Berufsverbänden)
Nur Bewerbungen, die die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen erfüllen und den oben beschriebenen Umfang nicht überschreiten, werden der Jury und dem Kuratorium vorgelegt.
Über die Anträge in den einzelnen Sparten beraten Fachjurys, die aus Mitgliedern des Kuratoriums der Kulturstiftung Thüringen und sachkundigen Personen bestehen. Das Kuratorium spricht dem Vorstand der Kulturstiftung die Empfehlungen aus den Fachjurys aus. Auf Grundlage dieser Empfehlungen trifft der Vorstand beziehungsweise der Stiftungsrat die Förderentscheidungen.
In den Bereichen Bildende Kunst und Literatur werden zusätzlich Landesstipendien vergeben. Im Bereich Musik werden jährlich Förderstipendien für musikalisch hochbegabte Kinder und Jugendliche vergeben. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen über die Sie sich auf der Website der Kulturstiftung Thüringen informieren können.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.