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Ausschreibungen Nationale Förderung

Start-up BW International

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Unternehmen

Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Außenwirtschaft, Existenzgründung & -festigung

Fördergebiet: Baden-Württemberg

Rechtsgrundlage

Start-up BW International

Ziel und Gegenstand

Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der Landeskampagne „Start-up BW“ die gezielte Vernetzung von heimischen Start-ups mit internationalen Kunden und Lieferanten.

Gefördert werden

  • die Teilnahme an Delegationsreisen der bw-i (Baden-Württemberg International) und an Start-up-Konferenzen,
  • Messebeteiligungen im In- und Ausland sowie
  • Qualifizierung von Start-ups im Vorfeld zu Messen sowie flankierende Maßnahmen zum Matching auf Messen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Start-up-Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg.

Voraussetzungen

Die Koordination der Reisen und Messebesuche übernimmt der Landespartner Baden-Württemberg International (bw-i).

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Delegationsreisen und Start-up-Konferenzen:

  • Innerhalb der EU werden der Teilnahmebeitrag und 50 Prozent der Reisekosten (insgesamt maximal EUR 1.000 pro Start-up, eine teilnehmende Person pro Start-up) übernommen.
  • Außerhalb der EU werden die Teilnahmekosten und 50 Prozent der Reisekosten (insgesamt maximal EUR 2.000 pro Start-up, eine teilnehmende Person pro Start-up) mitfinanziert.

Messebeteiligungen im In- und Ausland:

  • Die Höhe der Förderung beträgt EUR 1.000 bis EUR 2.000 der Teilnahmekosten pro Messe (in Abhängigkeit vom Grundpreis für eine 5-qm-Standlösung, maximal 3 Teilnahmen pro Messe).

Antragsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an Baden-Württemberg International (bw-i) Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH zu stellen.

Quelle

Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg vom 2. Januar 2019.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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