Förderung zur städtebaulichen Erneuerung in Sachsen
Wenn Sie städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen vorbereiten und durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsfrist: 13. November 2026
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Kommunen, Öffentliche Einrichtungen
Förderbereich: Infrastruktur, Smart Cities & Regionen, Städtebau & Stadterneuerung
Fördergebiet: Sachsen
Wenn Sie städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen vorbereiten und durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Kurzzusammenfassung
Das Land Sachsen fördert mit Unterstützung des Bundes die Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen.
Die Förderung erhalten Sie in folgenden Teilprogrammen:
- Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne (LPZ),
- Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (SZP),
- Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten (WEP).
Sie erhalten die Unterstützung für städtebauliche Gesamtmaßnahmen in räumlich abgegrenzten Fördergebieten mit städtischen Strukturen, die aus einem Bündel von Einzelmaßnahmen bestehen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu zwei Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben und Kosten. Für die jeweiligen Programme gelten unterschiedliche Förderhöhen.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden im Freistaat Sachsen mit mindestens 2.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
Die Kommunen können die Mittel an Dritte weiterleiten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie bereiten die Gesamtmaßnahme planerisch in Bezug auf die aktuellen städtebaulichen Missstände und Funktionsverluste und die erreichbaren Ziele vor. Dazu legen Sie Einzelmaßnahmen fest, beteiligen die Träger öffentlicher Belange und prüfen die Verfügbarkeit finanzieller Mittel.
- Für die jeweiligen Städtebauförderprogramme müssen Sie weitere Voraussetzungen beachten.
Antragstellung
Anträge auf Neuaufnahme, Fortsetzungsanträge für bereits in Förderprogramme aufgenommene Gesamtmaßnahmen und Fortsetzungsberichte, sind bis zum 13.11.2026 bei der SAB einzureichen.
Reichen Sie Anträge für Neuaufnahmen in die Städtebauförderung sowie Fortsetzungsmaßnahmen zu festgelegten Terminen über das Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) ein (siehe weiterführende Links).
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.