Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinie)
Wenn Sie als brandenburgische Gemeinde in Ihre Stadtentwicklung investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsfrist: 30. Oktober 2026
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Kommunen
Förderbereich: Infrastruktur, Smart Cities & Regionen, Städtebau & Stadterneuerung
Fördergebiet: Brandenburg
Wenn Sie als brandenburgische Gemeinde in Ihre Stadtentwicklung investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kurzzusammenfassung
Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung des Bundes Ihre städtebaulichen Gesamtmaßnahmen sowie daraus resultierende Einzelvorhaben, um Stadt- und Ortsteile in ihrer Funktion, Struktur und Gestalt zu erhalten, zu erneuern und weiterzuentwickeln.
Sie erhalten eine Förderung für
- die Stärkung der Innenstädte, historischen Stadtkerne, Ortsmitten und Stadtteilzentren,
- die Fortentwicklung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem sozialen, ökonomischen und ökologischen Entwicklungsbedarf,
- die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen bei erheblichen Funktionsverlusten (Brachflächen, Gebäudeleerständen).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt grundsätzlich im Rahmen einer Drittelförderung zu je einem Drittel durch Bund, Land und Kommune.
Hiervon kann aufgrund programmspezifischer Regelungen oder bei zugelassener Haushaltssicherung abgewichen werden.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Gemeinden und Ortsgemeinden im Land Brandenburg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre Maßnahmen sollen sich auf Gebiete konzentrieren, die besonders vom demografischen und wirtschaftsstrukturellen Wandel betroffen sind.
- Sie müssen eine integrierte städtebauliche Zielplanung aufstellen, die sich aus dem integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK) ableitet und die städtebauliche Gesamtmaßnahme sowie die Einzelvorhaben darstellt.
- Ihre Gesamtmaßnahme muss einen maßgeblichen Beitrag zum Erreichen der Ziele des INSEK--integriertes Stadtentwicklungskonzept leisten.
- Sie müssen für eine ausreichende Planungssicherheit sorgen.
- Sie müssen sich mit Ihrem im Jahresprogramm festgelegten Eigenanteil an der Finanzierung beteiligen.
- Ihre städtebauliche Gesamtmaßnahme muss in ein Landesprogramm der Städtebauförderung aufgenommen worden sein.
Antragstellung
Anträge auf Aufnahme neuer städtebaulicher Gesamtmaßnahmen und Folgeanträge für laufende Gesamtmaßnahmen für das Programmjahr 2027 der Städtebauförderung sind entsprechend dem vorgegebenen Antragsverfahren bis zum 30.10.2026 zu stellen.
Förderanfragen, Erstanträge und Folgeanträge sind über das hauseigene Online-Portal an das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) zu richten (siehe weiterführende Links).
Für die Nutzung der Online-Antragstellung ist ein personenbezogener Zugang erforderlich. Dieser ist unter der nachfolgend benannten E-Mail-Adresse im Landesamt für Bauen und Verkehr zu beantragen:
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.