Sozialer Zusammenhalt
Wenn Sie Maßnahmen zur integrierten Quartiersentwicklung in Berlin planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Gesundheit & Soziales, Infrastruktur, Städtebau & Stadterneuerung
Fördergebiet: Berlin
Wenn Sie Maßnahmen zur integrierten Quartiersentwicklung in Berlin planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kurzzusammenfassung
Das Land Berlin fördert bauliche und soziointegrative Maßnahmen zur integrierten Quartiersentwicklung durch 3 Quartierfonds:
- Baufonds,
- Projektfonds und
- Aktionsfonds.
Sie erhalten die Förderung in den Handlungsfeldern
- Integration und Nachbarschaft,
- Bildung,
- Öffentlicher Raum,
- Gesundheit und Bewegung sowie
- Beteiligung, Vernetzung und Kooperation mit Partnern.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt für Bezirke bis zu 100 Prozent. Bei privaten Antragstellern beträgt der Eigenanteil mindestens 10 Prozent.
Richten Sie Ihren Förderantrag an das zuständige Bezirksamt.
Antragstellung
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Behörden.
Als Einzelperson können Sie keine Anträge im Projekt- oder Baufonds stellen.
Ihre Maßnahmen müssen mit dem Integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzept – IHEK (Konzept gemäß § 171e Absatz 4 des Baugesetzbuches) im Einklang stehen.
Bei baulichen Maßnahmen müssen Sie die Verfügungsberechtigung über die betroffenen Grundstücken vorlegen.
Sie dürfen die Maßnahmen erst nach der Bewilligung beginnen.
Sie müssen Ihren Projekt-Beschäftigten zumindest den gesetzlichen Mindestlohn zahlen.
Die Zweckbindungsfrist beträgt 5 Jahre, bei Baumaßnahmen mindestens 10 Jahre.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.