Sicherung von im Bestand geschützten Plätzen in Kinderhorten und sonstigen Angeboten der Schulkinderbetreuung
Wenn Sie Maßnahmen planen, um Betreuungsplätze für Schulkinder zu erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Förderbereich: Gesundheit & Soziales
Fördergebiet: Hessen
Wenn Sie Maßnahmen planen, um Betreuungsplätze für Schulkinder zu erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kurzzusammenfassung
Das Land Hessen unterstützt Sie bei der Sicherung der im Bestand geschützten Plätze in Kinderhorten und sonstiger Angebote der Schulkinderbetreuung.
Die Förderung erhalten Sie für
- Kinderhorte, die bereits seit 2005 gefördert worden sind,
- Teilzeitbetreuungsangebote für Kinder im Schulalter mit mindestens zweistündiger Öffnungszeit, die bereits seit 2005 gefördert worden sind,
- Bestandsschutz für Träger von Kinderhorten und anderen Angeboten für Schulkinder, die bereits seit 2005 gefördert worden sind.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für Kinderhorte jährlich bis zu EUR 300,00 je aufsichtlich genehmigtem Platz,
- für Teilzeitbetreuungsangebote für Schulkinder jährlich bis zu EUR 200,00 je Platz,
- in beiden Fällen höchstens jedoch die Fördersumme des Vorjahres.
Ihren Antrag richten Sie spätestens bis zum 1.3. des laufenden Jahres über das zuständige Jugendamt an das Regierungspräsidium Kassel.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Sie als Kommune. Sie können die Mittel selbst verwenden oder an Träger von Kinderhorten oder sonstigen Angeboten der Schulkinderbetreuung weitergeben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Für den Hort, der gefördert werden soll, muss eine gesetzliche Betriebserlaubnis vorliegen.
- Sie müssen regelmäßig an mindestens 3 Tagen der Woche Teilzeitbetreuungsangebote für Kinder im Schulalter anbieten.
- Sie dürfen keine Mittel aus anderen Landesprogrammen für denselben Zweck in Anspruch nehmen.
- Für die Förderung müssen Sie die Investitions- und Maßnahmenförderungsrichtlinie (IMFR) entsprechend anwenden.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.