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Ausschreibungen Nationale Förderung

Schiffs-CIRR-Programm – Übernahme von Gewährleistungen zur Absicherung des Zinsrisikos bei der Refinanzierung von CIRR-Krediten für den Bau von Schiffen (Zinsausgleichsgarantien)

Mit dem Schiffs-CIRR-Förderprogramm können Käufer von Schiffen über die finanzierende Bank einen Festsatzkredit auf Basis des CIRR-Zinssatzes erhalten (CIRR steht für „Commercial Interest Reference Rate"), der für die gesamte Kreditlaufzeit gilt.

Fördergeber: Bund

Förderart: Garantie

Förderberechtigte: Unternehmen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Außenwirtschaft

Mit dem Schiffs-CIRR-Förderprogramm können Käufer von Schiffen über die finanzierende Bank einen Festsatzkredit auf Basis des CIRR-Zinssatzes erhalten (CIRR steht für „Commercial Interest Reference Rate"), der für die gesamte Kreditlaufzeit gilt.

Kurzzusammenfassung

Im Rahmen des Schiffs-CIRR-Programmes übernimmt die Bundesrepublik Deutschland gegenüber Kreditinstituten über eine Zinsausgleichsgarantie einen Teil des Zinsrisikos bei der Refinanzierung von CIRR-Krediten für den Bau von Schiffen. Auf dieser Grundlage können Banken an die Käufer von Schiffen Kredite auf Basis des CIRR vergeben. Der CIRR ist ein Mindestzinssatz, der von der OECD für staatlich geförderte Finanzierungen vorgegeben wird, um Wettbewerbsneutralität zu sichern. Voraussetzung ist, dass Käufer die Schiffe beziehungsweise Schiffskomponenten bei einer deutschen Werft bestellen.

Welche Schiffstypen in das Förderprogramm einbezogen werden können, ist durch das Sector Understanding on Export Credits for Ships (SSU) der OECD vorgegeben. Gefördert werden können:

  • Transportschiffe (100 gt--Gigatonne und mehr)
  • Güter-, zum Beispiel Container- und Schwergutschiffe
  • Personen-, zum Beispiel Fähren und Kreuzfahrtschiffe
  • Spezialschiffe (100 gt--Gigatonne und mehr), zum Beispiel Offshore Schiffe, Eisbrecher, Fischereifahrzeuge, Schwimmbagger
  • Schlepper (365 kW und mehr)
  • unfertige Schiffskörper, die freischwimmend und transportfähig sind

Nicht erlaubt / umfasst sind:

  • Schwimmdocks
  • mobile Offshore-Anlagen, zum Beispiel Plattformen
  • Privat-Yachten
  • Marineschiffe

Antragstellung

Der Antrag muss grundsätzlich vor Unterzeichnung des jeweiligen Schiffbauvertrages beim CIRR-Desk der KfW IPEX-Bank gestellt werden. Die genauen Kriterien sind in den Allgemeinen Bedingungen des Programms zu finden (siehe weiterführende Links).

Anträge können von Banken gestellt werden, die mit der Finanzierung eines Schiffbaugeschäftes beauftragt sind. Solange keine Bank für die Finanzierung mandatiert ist, kann die Antragstellung zunächst durch das Schiffbauunternehmen erfolgen. In diesem Fall sind die Angaben zur Finanzierung von der mit der Finanzierung beauftragten Bank nachzureichen. Die genauen Kriterien sind in den Allgemeinen Bedingungen des Programms zu finden (siehe weiterführende Links). Diese werden auf Anfrage vom CIRR-Desk der KfW IPEX-Bank zur Verfügung gestellt.

Erforderliche Unterlagen

Details zu den erforderlichen Unterlagen können den Allgemeinen Bedingungen des Programms entnommen werden (siehe weiterführende Links).

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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