Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT – Forschung und Innovation (EFRE)
Wenn Sie als Hochschule oder Forschungseinrichtung innovative Forschungsvorhaben umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Forschungseinrichtungen, Hochschulen
Förderbereich: Forschung & Innovation (themenoffen)
Fördergebiet: Sachsen-Anhalt
Wenn Sie als Hochschule oder Forschungseinrichtung innovative Forschungsvorhaben umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kurzzusammenfassung
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Hochschule und Forschungseinrichtung mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Umsetzung von folgenden Vorhaben im Forschungs- und Entwicklungsbereich:
- Forschungsvorhaben unter anderem in Medizin, Telemedizin, Medizintechnik, Bioökonomie, Chemie und Energie, Ernährungswissenschaften, Umweltwissenschaft, Material- und Lebenswissenschaften, Alters- und Pflegewissenschaften, Informations- und Kommunikationstechnologien, Künstlicher Intelligenz sowie anderen Leitmärkten und Querschnittsbereichen der Regionalen Innovationsstrategie (RIS) des Programms EFRE einschließlich Begleitforschung in Sozial-, Geistes-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften,
- Forschungsvorhaben für wissenschaftliche Schwerpunkte, Kompetenzzentren und Netzwerke,
- innovationsorientierte exzellente Forschungsvorhaben im Land Sachsen-Anhalt,
- Beschaffung von Geräten, Instrumenten, Apparaten, Ausrüstungen und Anlagen für Forschungszwecke sowie
- Forschungsvorhaben für den wissenschaftlichen Nachwuchs.
Sie erhalten die Förderung für auf die Vorhaben bezogene Bruttopersonalausgaben sowie Sachausgaben und sonstige Ausgaben (zum Beispiel Dienstleistungen), Ausstattungs- und Geräteinvestitionen sowie kleine Baumaßnahmen, die dem Einbau geförderter Geräte dienen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Kundenportal an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind öffentlich geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und die An-Institute von Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss mit der Regionalen Innovationsstrategie (RIS) des Landes Sachsen-Anhalt übereinstimmen.
- Sie dürfen die geförderte Forschungseinrichtung oder Forschungsinfrastruktur nicht wirtschaftlich nutzen.
- Beachten Sie bitte, dass Ihre Forschung einen Anwendungsbezug aufweisen muss, das heißt, es darf sich nicht um Grundlagenforschung handeln.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.