SAB-Förderergänzungsdarlehen Wohnraumförderung
Wenn Sie Ihr selbstgenutztes Wohneigentum modernisieren oder ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zur Selbstnutzung bauen, kaufen, um- oder ausbauen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung der Sächsischen Aufbaubank (SAB) erhalten.
Fördergeber: Land
Förderart: Darlehen
Förderberechtigte: Privatpersonen
Förderbereich: Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet: Sachsen
Wenn Sie Ihr selbstgenutztes Wohneigentum modernisieren oder ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zur Selbstnutzung bauen, kaufen, um- oder ausbauen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung der Sächsischen Aufbaubank (SAB) erhalten.
Kurzzusammenfassung
Die Sächsische Aufbaubank (SAB) gewährt Privatpersonen Ergänzungsdarlehen, die vor allem dazu dienen, die Gesamtfinanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum zu komplettieren.
Sie erhalten die Förderung in Form eines Darlehens. Dessen Höhe und die Dauer der Zinsfestschreibung werden jeweils im Einzelfall zwischen Ihnen und der SAB vereinbart.
Ihren Finanzierungsantrag richten Sie vor Beginn des Vorhabens an die Sächsische AufbauBank – Förderbank – (SAB).
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Sie als Eigentümer des Wohngebäudes oder der Wohnung.
Eine Förderung nach diesem Programm ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss bereits mit Mitteln der Europäischen Union, des Bundes, des Landes oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW gefördert werden.
- Sie müssen das Darlehen durch die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch absichern und die Belastung aus der Finanzierung und den sonstigen Aufwendungen auf Dauer finanziell tragen können.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.