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Ausschreibungen Nationale Förderung

Referenzfilmförderung zur Verwendung von Rerefenzmitteln für die Stoffentwicklung neuer programmfüllender Filme

Fördergeber: Bund

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Unternehmen

Förderbereich: Kultur, Medien & Sport

Fördergebiet: Bundesweit

Rechtsgrundlage

Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG)

vom: 23.12.2024

Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

BGBl. Teil I Nr. 451 vom 30.12.2024

Weblink zum Gesetz

Richtlinie für die Kinoförderung

vom: 01.01.2025

Filmförderungsanstalt

Referenzmittel werden für einen erfolgreichen Film zuerkannt und können als Zuschuss für ein neues Projekt eingesetzt werden (Referenzprinzip).

Die Förderung erfolgt in 2 Stufen. Auf der ersten Stufe erfolgt die Zuerkennung von Referenzmitteln aufgrund des Erfolgs des programmfüllenden Films. Die Zuerkennung wird durch die produzierende Person des programmfüllenden Films beantragt. Nach Erhalt des Zuerkennungsbescheides kann auf der zweiten Stufe die Verwendung und Auszahlung der Fördermittel für ein neues Projekt durch die beteiligten Autoren bzw. Regisseuren selbst beantragt werden.

Die Verwendung von zuerkannten Referenzmitteln für die Stoffentwicklung eines neuen Films wird auf Antrag gewährt. Der Antrag ist digital über das FFA-Serviceportal (siehe weiterführende Links) zu stellen.

Weblink zur Förderrichtlinie

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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