Förderung der Qualifizierung von Beschäftigten in großen Unternehmen im Saarland
Wenn Sie als großes Unternehmen Qualifizierungsmaßnahmen für Ihre Beschäftigten planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Unternehmen
Unternehmensgröße: große Unternehmen
Förderbereich: Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet: Saarland
Wenn Sie als großes Unternehmen Qualifizierungsmaßnahmen für Ihre Beschäftigten planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kurzzusammenfassung
Das Saarland unterstützt Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten Ihres großen Unternehmens.
Sie bekommen die Förderung für
- Inhouse-Schulungen in Ihrem Unternehmen,
- externe Qualifizierungsvorhaben sowie
- (duale) Weiterbildungsstudiengänge
in Präsenz- und Onlineformaten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den förderfähigen Kosten.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 40 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 2 Millionen EUR (2.000.000 EUR) je Projekt.
Der Förderbetrag Ihres Vorhabens muss mehr als 10.000 EUR betragen.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind große Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Saarland, die die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU nicht erfüllen.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Mit Ihrem Vorhaben sichern Sie Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen. Sollten Sie ein Jahr nach Ablauf des Bewilligungszeitraums weniger als 80 % der fortgebildeten Mitarbeitenden beschäftigen, können Fördermittel anteilig zurückgefordert werden..
- Die geförderten Projekte sollen Ihren Beschäftigten Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die einem konkreten Bedarf in Ihrem Unternehmen entsprechen und die der Sicherung der Beschäftigung und/oder der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit dienen.
- Die eingesetzten Trainerinnen und Trainer, Dozentinnen und Dozenten und das sonstige Lehrpersonal müssen über adäquate Qualifikationen verfügen. Dies müssen Sie bei der Antragstellung in geeigneter Form nachweisen.
Nicht gefördert werden
- allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen, die nicht der Sicherung von Arbeitsplätzen im Unternehmen dienen,
- Qualifizierungsmaßnahmen zur Einhaltung verbindlicher Ausbildungsnormen,
- Maßnahmen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften durchgeführt werden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Unternehmen bestimmter Branchen,
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien sowie
- Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht Folge geleistet haben.
Antragstellung
Ihren Antrag stellen Sie normalerweise mindestens 20 Arbeitstage vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beim zuständigen Ministerium.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.