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Ausschreibungen Nationale Förderung

Projektfonds Kultur und Schule

Wenn Sie ein künstlerisch-kulturelles Projekt an einer Schule planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Bildungseinrichtungen, Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Gesundheit & Soziales, Kultur, Medien & Sport

Fördergebiet: Hamburg

Wenn Sie ein künstlerisch-kulturelles Projekt an einer Schule planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kurzzusammenfassung

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Kunst- und Kulturprojekte aller Sparten, die in Kooperation von einer Schule mit freien Kulturschaffenden oder einer Kultureinrichtung durchgeführt werden. Sie erhalten eine Förderung, wenn Sie mit Ihrem Projekt einen Impuls für die nachhaltige Entwicklung der Schule im Bereich „Kulturelle Bildung“ geben, eine strukturbildende Wirkung entfalten und öffentlich wahrgenommen werden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

  • kleinere Projekte EUR 1.000 bis EUR 2.000,
  • mittlere Projekte EUR 3.000 bis EUR 5.000,
  • große Projekte EUR 10.000 bis EUR 15.000.

Kleinere und mittlere Projekte haben normalerweise eine Laufzeit von 12 Monaten. Große Projekte können im Einzelfall bis zu 3 Jahre Laufzeit haben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahmen an die Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendkultur e.V. Für die Antragstellung nutzen Sie bitte das Online-Portal zum Antragsverfahren.

Bitte beachten Sie bei Ihrer Antragstellung, dass es jährlich 2 Antragsfristen im Frühling und im Herbst gibt.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Kunst-/ Kultureinrichtungen und -initiativen,
  • freie Kunstschaffende (natürliche Personen),
  • Schulvereine, Fördervereine und
  • Schulen in freier Trägerschaft.

Es sind nur Stellen außerhalb der Verwaltung antragsberechtigt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sowie eine Gesamtfinanzierung des Projekts sicherstellen.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte, die im Rahmen der Regelaufgaben eines der Kooperationspartner vollständig erfüllt werden.
  • Wenn Ihr Vorhaben gewinnorientiert ausgerichtet ist, erhalten Sie keine Förderung.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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