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Ausschreibungen Nationale Förderung

Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU)

Wenn Ihr kleines oder mittleres Unternehmen oder Ihr Forschungsverbund Forschungen, Entwicklungen oder Durchführbarkeitsstudien im Bereich der umweltfreundlichen Innovationen plant, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen bekommen.

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Energieeffizienz & erneuerbare Energien, Forschung & Innovation (themenspezifisch), Umwelt- & Naturschutz

Fördergebiet: Bremen

Wenn Ihr kleines oder mittleres Unternehmen oder Ihr Forschungsverbund Forschungen, Entwicklungen oder Durchführbarkeitsstudien im Bereich der umweltfreundlichen Innovationen plant, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen bekommen.

Kurzzusammenfassung

Das Land Bremen unterstützt Sie, wenn Sie ein Vorhaben im Bereich der Entwicklung, Anwendung und Verbreitung von Umweltinnovationen durchführen möchten.

Sie erhalten eine Förderung für:

  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  • Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen
  • Prozess- und Organisationsinnovationen
  • Innovationscluster
  • Investitionen für Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen

Sie erhalten die Förderung je nach Vorhaben als Zuschuss oder Darlehen.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte im Land Bremen haben.

Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Forschungseinrichtungen des Landes Bremen antragsberechtigt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Förderung muss einen Anreizeffekt haben.
  • Beachten Sie bitte die besonderen Voraussetzungen, die für die unterschiedlichen Fördergegenstände gelten.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten,
  • Unternehmen, die einer Beihilfen-Rückforderungsanordnung nicht Folge geleistet haben,
  • Fördergegenstände, die im Rahmen anderer Förderungen des Landes, des Bundes oder der Europäischen Kommission bereits bezuschusst werden,
  • Vorhaben, die im Auftrag und auf Rechnung Dritter durchgeführt werden,
  • Vorhaben, denen öffentliche Interessen entgegenstehen.

Antragstellung

Das Antragsverfahren ist je nach Vorhaben ein- oder zweistufig.

Richten Sie Ihren Antrag bitte entweder an die Bremer Aufbau-Bank GmbH oder an die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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