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Ausschreibungen Nationale Förderung

Politische Bildung

Wenn Sie Projekte zur politischen Bildung von Jugendlichen und Erwachsenen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Bildungseinrichtungen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen

Förderbereich: Gesundheit & Soziales

Fördergebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Sie Projekte zur politischen Bildung von Jugendlichen und Erwachsenen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kurzzusammenfassung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Veranstaltungen und Projekten der politischen Jugend- und Erwachsenenbildung, die nicht in der Schule stattfinden.

Die Förderung erhalten Sie für

  • Maßnahmen der politischen Bildung,
  • die Erstellung von Arbeitsmaterialien für die politische Bildung,
  • Maßnahmen zur Qualifizierung von Mittlern politischer Bildung im Neben- oder Ehrenamt und
  • Studienreisen innerhalb Europas sowie nach Israel.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Bagatellgrenze beträgt EUR 300,00.

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Träger der politischen Bildung sowie
  • Kommunen, Institutionen, Vereine oder Einzelpersonen, die Maßnahmen der politischen Bildung durchführen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihr Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern durchführen und eine Eigenbeteiligung von mindestens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen.
  • Mindestens 80 Prozent der Teilnehmenden müssen ihren Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt in Mecklenburg-Vorpommern haben.
  • An den Vorhaben müssen mindestens 10 Personen teilnehmen. Diese müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
  • Sie müssen sich mit mindestens 20 Prozent an den zuwendungsfähigen Ausgaben beteiligen.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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