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Ausschreibungen Nationale Förderung

NMittelstand

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen wachsen und aus diesem Grund Liquiditätsbedarf haben, kann die Investitions- und Förderbank Niedersachsen unter bestimmten Voraussetzungen Beteiligungskapital zur Verfügung stellen.

Fördergeber: Land

Förderart: Beteiligung

Förderberechtigte: Unternehmen

Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet: Niedersachsen

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen wachsen und aus diesem Grund Liquiditätsbedarf haben, kann die Investitions- und Förderbank Niedersachsen unter bestimmten Voraussetzungen Beteiligungskapital zur Verfügung stellen.

Kurzzusammenfassung

Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen mit wachstumsbedingtem Liquiditätsbedarf durch die Bereitstellung von Beteiligungskapital.

Sie erhalten die Förderung für

  • Finanzierungen zum Ausbau der Marktposition und Sicherung von Folgeinvestitionen,
  • Investitionen in das Anlage- oder Umlaufvermögen,
  • Unternehmensnachfolge.

Sie erhalten die Förderung als offene oder stille Beteiligung über die NBank Capital Beteiligungsgesellschaft mbH.

Die Höhe der Beteiligung liegt zwischen EUR 700.000 und EUR 5 Millionen.

Die Laufzeit beträgt 7 bis 10 Jahre.

Bevor Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie ein Erstgespräch mit einer Beraterin oder einem Berater der NBank führen. Danach erhalten Sie weitere Informationen zur Antragstellung.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU und auch Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen
  • Ihren Sitz oder Ihre Betriebsstätte in Niedersachsen haben,
  • über die notwendige fachliche Qualifikation verfügen,
  • durch ein Unternehmenskonzept dokumentieren, dass Ihr Vorhaben machbar ist und dass Ihre Produkte und Dienstleistungen marktfähig sind.
  • Eine private Co-Investorin oder ein privater Co-Investor muss mindestens 33 Prozent der Gesamtfinanzierung stellen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU,
  • landwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen des Steinkohlebergbaus,
  • die Anschaffung von Fahrzeugen für Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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