Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt (WIR – ESF Plus)
Fördergeber: Bund
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Arbeit, Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet: Bundesweit
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Förderrichtlinie Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus) Förderperiode 2021 bis 2027 „WIR – Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt“ Zweiter Förderaufruf
vom: 18.11.2025
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BAnz AT 26.11.2025 B4
Die Auswahl der Projekte erfolgt über ein zweistufiges Verfahren bestehend aus einem Interessenbekundungsverfahren und einem daran anschließenden Antragsverfahren.
Interessenbekundungen müssen über ein dialoggesteuertes IT-System, das im Förderportal Z-EU-S (siehe weiterführende Links) verfügbar ist, bis zum 19.02.2026, um 12.59 Uhr bearbeitet und abgeschlossen sein.
In der 2. Stufe wird den ausgewählten Teilnehmenden des Interessenbekundungsverfahrens die Frist zur Einreichung von Förderanträgen mitgeteilt. Sie werden aufgefordert einen förmlichen Förderantrag über das Förderportal Z-EU-S (siehe weiterführende Links) zu stellen.
Weblink zur Förderrichtlinie
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.