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Ausschreibungen Nationale Förderung

Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt (WIR – ESF Plus)

Fördergeber: Bund

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Arbeit, Aus- & Weiterbildung

Fördergebiet: Bundesweit

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus) Förderperiode 2021 bis 2027 „WIR – Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt“ Zweiter Förderaufruf

vom: 18.11.2025

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

BAnz AT 26.11.2025 B4

Die Auswahl der Projekte erfolgt über ein zweistufiges Verfahren bestehend aus einem Interessenbekundungsverfahren und einem daran anschließenden Antragsverfahren.

Interessenbekundungen müssen über ein dialoggesteuertes IT-System, das im Förderportal Z-EU-S (siehe weiterführende Links) verfügbar ist, bis zum 19.02.2026, um 12.59 Uhr bearbeitet und abgeschlossen sein.

In der 2. Stufe wird den ausgewählten Teilnehmenden des Interessenbekundungsverfahrens die Frist zur Einreichung von Förderanträgen mitgeteilt. Sie werden aufgefordert einen förmlichen Förderantrag über das Förderportal Z-EU-S (siehe weiterführende Links) zu stellen.

Weblink zur Förderrichtlinie

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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