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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung von Naturschutzmaßnahmen im Wald (Lichtstellung und Nutzungsverzicht)

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Kommunen, Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Umwelt- & Naturschutz

Fördergebiet: Rheinland-Pfalz

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Zuwendungen zur Förderung der Waldwirtschaft (Fördergrundsätze Wald)

vom: 06.07.2021

Geändert durch Verwaltungsvorschrif

vom: 20.10.2025

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

Weblink zur Verwaltungsvorschrift (PDF, nicht barrierefrei)

Es gibt kein offenes Antragsverfahren. Die jeweiligen Waldbesitzenden werden im Rahmen der Aufstellung der Forsteinrichtungswerke aktiv von der Zentralstelle der Forstverwaltung benachrichtigt und auf eine Förderfähigkeit aufmerksam gemacht.

Anträge für die Fördermaßnahmen Lichtstellung und Nutzungsverzicht können über die Forstämter gestellt werden.

Lichtstellung:

  • Eine Antragstellung für Fertigstellung in 2026 war bis zum 01.09.2026 möglich.
  • Eine Antragstellung für Fertigstellung in 2027 ist bis zum 01.09.2027 möglich.

Nutzungsverzicht:

  • Eine Antragstellung für Auszahlung in 2026 ist bis zum 31.10.2026 möglich.
  • Eine Antragstellung für Auszahlung in 2027 ist bis zum 31.10.2027 möglich.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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