Förderung von Naturschutzmaßnahmen im Wald (Lichtstellung und Nutzungsverzicht)
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Kommunen, Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet: Rheinland-Pfalz
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Zuwendungen zur Förderung der Waldwirtschaft (Fördergrundsätze Wald)
vom: 06.07.2021
Geändert durch Verwaltungsvorschrif
vom: 20.10.2025
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Weblink zur Verwaltungsvorschrift (PDF, nicht barrierefrei)
Es gibt kein offenes Antragsverfahren. Die jeweiligen Waldbesitzenden werden im Rahmen der Aufstellung der Forsteinrichtungswerke aktiv von der Zentralstelle der Forstverwaltung benachrichtigt und auf eine Förderfähigkeit aufmerksam gemacht.
Anträge für die Fördermaßnahmen Lichtstellung und Nutzungsverzicht können über die Forstämter gestellt werden.
Lichtstellung:
- Eine Antragstellung für Fertigstellung in 2026 war bis zum 01.09.2026 möglich.
- Eine Antragstellung für Fertigstellung in 2027 ist bis zum 01.09.2027 möglich.
Nutzungsverzicht:
- Eine Antragstellung für Auszahlung in 2026 ist bis zum 31.10.2026 möglich.
- Eine Antragstellung für Auszahlung in 2027 ist bis zum 31.10.2027 möglich.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.