Förderung von forstlichen Dienstleistungen
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Verbände/Vereinigungen
Förderbereich: Landwirtschaft & ländliche Entwicklung
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstlicher Dienstleistungen
vom: 28.10.2025
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Das Antragsverfahren ist einstufig. Der Förderantrag ist vor Vertragsschluss beziehungsweise Zuschlagserteilung über das Online-Portal WaldWeb (siehe weiterführende Links) beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen einzureichen. Förderanträge und Änderungsanträge müssen bis zum 15.10.2026 vollständig vorliegen, damit eine Bearbeitung noch im Jahr 2026 erfolgen kann; andernfalls ist eine Bearbeitung erst im Jahr 2027 möglich.
Weblink zur Förderrichtlinie
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.