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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung der nachhaltigen Mobilität im Saarland (NMOB) – Verkehrsträger sinnvoll verknüpfen

Wenn Sie Vorhaben planen, um Verkehrsträger effizient zu verknüpfen und so zu einer nachhaltigen Verkehrswende beizutragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Kommunen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Infrastruktur, Mobilität, Smart Cities & Regionen

Fördergebiet: Saarland

Wenn Sie Vorhaben planen, um Verkehrsträger effizient zu verknüpfen und so zu einer nachhaltigen Verkehrswende beizutragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Kurzzusammenfassung

Das Saarland unterstützt Sie als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), Verkehrsinfrastrukturunternehmen und Kommune im Rahmen der „nachhaltigen Mobilitätsstrategie“ (NMOB) bei Infrastrukturvorhaben für eine nachhaltige Verkehrswende.

Sie bekommen die Förderung für folgende Investitionen in Mobilitätsstationen, die als intermodaler oder multimodaler Verknüpfungspunkt zwischen den Verkehrsträgern des Umweltverbunds sowie zwischen den Verkehrsträgern des Umweltverbunds und dem motorisierten Individualverkehr dienen:

  • Neubau, Umbau, Ausbau und Erweiterung von Verknüpfungspunkten zu Mobilitätsstationen wie
  • Haltepunkte des ÖPNV, die um mindestens 1 ergänzendes Mobilitätsangebot (neben dem Fußverkehr) erweitert werden, einschließlich der notwendigen Flächenbereitstellung für das Anbieten dieser Ausstattungen sowie
  • Verknüpfungspunkte, die keine Verbindung mit dem ÖPNV aufweisen, zum Beispiel in Wohnquartieren, und dort mindestens 3 verschiedene Verkehrsträger miteinander kombinieren. Außerdem ist die positive Wirkung auf die Stärkung des ÖPNV nachzuweisen.
  • Errichtung von Gestaltungselementen, die die Erkennbarkeit von Mobilitätsstationen erhöhen, sofern der Nachweis einer vorhandenen oder geplanten barrierefreien Zuwegung erbracht wird,
  • weitere Ausstattung zur Steigerung der Aufenthaltsqualität an Mobilitätsstationen, sofern der Nachweis einer vorhandenen oder geplanten barrierefreien Zuwegung erbracht wird,
  • Neubau und/oder Ausbau von Ladepunkten für E-Roller und Personenkraftwagen. Für den erforderlichen Strom müssen erneuerbare Energien genutzt werden; eine EEG-Förderung des Stroms ist ausgeschlossen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens 75 % Ihrer zuwendungsfähigen Kosten.

Die maximale Fördersumme beträgt 1,35 Millionen EUR (1.350.000 EUR) je Mobilitätsstation.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit Ausnahme des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV),
  • Verkehrsinfrastrukturunternehmen, die mehrheitlich in kommunaler Trägerschaft stehen, und
  • Kommunen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie stellen die Mobilitätsstation den Nutzenden kostenfrei zur Verfügung. Ausgenommen hiervon sind Ladeentgelte für die Nutzung von Pkw-Ladesäulen.
  • Ihre Mobilitätsstation ist wie folgt ausgestattet:
  • Grundausstattung eines Haltepunkts des öffentlichen Verkehrs mit Aushangfahrplan, Umgebungsplan, Uhr sowie Tarifinformation,
  • dynamische Fahrgastinformationssysteme für die dort vorgehaltenen Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und gegebenenfalls für weitere Angebote,
  • einheitliches Erscheinungsbild und einheitliche Wegweisung zur näheren Umgebung,
  • Sitzgelegenheiten und Müllgefäße,
  • angemessene Beleuchtung,
  • angemessen dimensionierter Fahrgastunterstand oder Witterungsschutz,
  • Fahrradabstellmöglichkeiten.
  • Ihre Mobilitätsstation muss vollständig barrierefrei erreichbar sein oder Sie müssen die Herstellung der Barrierefreiheit innerhalb der nächsten 3 Jahre umsetzen. Um eine barrierefreie Gestaltung der Vorhaben sicherzustellen, planen Sie diese nach dem jeweiligen Stand der Technik und führen sie dementsprechend aus.
  • Sie belegen den aktuellen beziehungsweise zukünftigen Bedarf des Neu-, Aus-, Umbaus oder der Erweiterung einer Mobilitätsstation anhand von Messungen, Planungen, städtebaulichen Konzepten oder belastbaren Prognosen.
  • Die Zweckbindungsfrist beträgt für Mobilitätsstationen 12 Jahre und für Ladepunkte 6 Jahre.

Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem

  • Verknüpfungsanlagen mit dem Radverkehr,
  • Rückbaumaßnahmen,
  • Ersatzinvestitionen sowie
  • Fotovoltaikanlagen auf Abstellanlagen zur Energieversorgung mit Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Antragstellung

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme schriftlich oder digital an das zuständige Ministerium.

Hinweis: Die Antragstellung erfolgt in Zukunft ausschließlich digital über das Förderportal des Saarlandes (siehe weiterführende Links).

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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