Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)
Wenn Sie als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege, Bund der Vertriebenen oder vergleichbare Organisationen Migrationsberatungen für erwachsene Zugewanderte durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Status: Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich
Fördergeber: Bund
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Verbände/Vereinigungen
Förderbereich: Gesundheit & Soziales
Fördergebiet: Bundesweit
Wenn Sie als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege, Bund der Vertriebenen oder vergleichbare Organisationen Migrationsberatungen für erwachsene Zugewanderte durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kurzzusammenfassung
Unterstützt wird die Durchführung einer ergänzenden Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte über 27 Jahre.
Sie erhalten die Förderung für
- bedarfsorientierte Erst- und Einzelfallberatungen sowie die Begleitung von Zugewanderten nach sozialpädagogischen Standards und
- Ergänzung des individuellen Beratungsangebotes durch soziale Gruppenarbeit.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Förderquote (Anteil der Bundeszuwendung) beträgt maximal 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Sie bringen möglichst einen Eigenmittelanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in die Finanzierung ein.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über die Zentralstelle des Trägers Ihrer Einrichtung bis spätestens zum 15.11. für das Folgejahr an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Wenn Sie das erste Mal mit der Durchführung beauftragt werden sollen, stellen Sie Ihren Zulassungsantrag bis zum 31.05. des der Förderung vorausgehenden Jahres.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
- die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege,
- der Bund der Vertriebenen sowie
- im Bedarfsfall vergleichbare, bundesweit vertretene Organisationen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie stellen ein bundesweites Angebot sicher.
- Sie verfolgen gemeinnützige Zwecke und gewährleisten die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel.
- Sie verfügen über langjährige praktische Erfahrungen im Bereich der Beratung von Zugewanderten und bringen die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit allen im Bereich der Integrationsförderung tätigen staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen und Organisationen mit.
- Sie setzen fachlich und persönlich besonders qualifizierte hauptamtliche Migrationsberaterinnen und Migrationsberater ein.
- Sie besitzen die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und weiteren Trägern der MBE--Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer.
- Sie ermöglichen eine projektbezogene Erfolgskontrolle durch die Erhebung und Auswertung von Daten aus den Beratungen.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.