Index › EU-Ausschreibungen › mietwohnungsfinanzierung-l-bank-modernisierung
Ausschreibungen Nationale Förderung

Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Modernisierung

Fördergeber: Land

Förderart: Darlehen

Förderberechtigte: Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Energieeffizienz & erneuerbare Energien, Wohnungsbau & Modernisierung

Fördergebiet: Baden-Württemberg

Rechtsgrundlage

Mietwohnungsfinanzierung der L-Bank – Modernisierung

Ziel und Gegenstand

In Kooperation mit der KfW Bankengruppe bietet die L-Bank zinsgünstige Finanzierungen für Investitionsmaßnahmen gemäß den Programmen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Wohngebäude – Kredit (261, 262) oder Altersgerecht Umbauen (159) der KfW an.

Ziel ist es, die CO2-Bilanz bereits bestehender Mietwohngebäude zu verbessern und Barrieren im Mietwohnungsbestand zu vermindern.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind juristische Personen, Personengesellschaften und Privatpersonen, die ihren größeren Mietwohnungsbestand in Baden-Württemberg energetisch sanieren oder barrierearm umbauen wollen.

Voraussetzungen

Es muss sich um Modernisierungsmaßnahmen handeln. Hierzu gehören insbesondere

  • energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 85 oder besser,
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz sowie
  • Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren, beispielsweise Wege zu Gebäuden oder Überwindung von Treppen und Stufen.

Die Bedingungen der jeweils aktuellen KfW-Programme Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Wohngebäude – Kredit (261, 262) oder Altersgerecht Umbauen (159) sind zu erfüllen.

Es muss sich um mehrere Wohnungen handeln.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt.

Das Finanzierungsvolumen muss mindestens EUR 200.000 betragen.

Informationen zu den aktuellen Konditionen erteilt die L-Bank auf Anfrage.

Antragsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare an die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg, zu richten.

Quelle

Informationen der L-Bank, Stand Januar 2024.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

Alle Tags