Messeförderung
Wenn Sie als KMU, Handwerksunternehmen oder innovatives Start-up an Messen und Ausstellungen im In- und Ausland teilnehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Unternehmen
Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Außenwirtschaft, Messen & Ausstellungen
Fördergebiet: Hessen
Wenn Sie als KMU, Handwerksunternehmen oder innovatives Start-up an Messen und Ausstellungen im In- und Ausland teilnehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kurzzusammenfassung
Das Land Hessen unterstützt Sie als kleines und mittleres Unternehmen (KMU), als Handwerks- und Kleinstunternehmen und als junges und innovatives Unternehmen (Start-up) bei der Teilnahme an Messen und Ausstellungen außerhalb der EU und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) sowie bei der Teilnahme an internationalen Messen in EU/EFTA und Inland (vor allem für Start-ups sowie Kleinst- und Handwerksunternehmen).
Sie erhalten die Förderung für
- Miete einer angemessenen Ausstellungsfläche,
- Messestand (Miete, Auf- und Abbau, Planungs- und Bauleitungsleistungen, Gestaltung, Transport),
- Hin- und Rücktransport von Exponaten bis zu einer Summe von ingesamt maximal EUR 2.500,
- Versicherungen für Stand und Exponate,
- Anschluss und Verbrauch von Wasser, Strom, Gas und Telekommunikationstechnik
- den obligatorischen Katalogeintrag,
- Dolmetscherinnen und Dolmetscher,
- Fremdpersonal während der Messebeteiligung,
- Eintritt zu einer Messe bei start-up-spezifischen Formaten für bis zu 3 Teilnehmende, die beim geförderten Unternehmen beschäftigt sind.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für Auslandsmessen außerhalb von EU und EFTA bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 4.000 pro Unternehmen, und
- für Messen und Ausstellungen in der EU und den EFTA-Staaten sowie internationale Messen im Inland für Handwerks- und Kleinstunternehmen und Start-ups bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 2.000 pro Unternehmen
für maximal 2 Messeteilnahmen pro Unternehmen in maximal 3 aufeinanderfolgenden Jahren. Anschließend können Sie für das folgende Jahr keine Förderung erhalten.
Richten Sie Ihren Antrag bitte spätestens 8 Wochen vor Messebeginn elektronisch oder schriftlich an die HA Hessen Agentur GmbH.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU,
- Handwerks- und Kleinstunternehmen sowie
- junge und innovative Unternehmen (Start-ups), die vor maximal 5 Jahren gegründet wurden und innovative Geschäftsmodelle entwicklen und umsetzen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Als antragstellendes Unternehmen müssen Sie Ihren Betriebssitz in Hessen haben.
- Es muss sich um die Teilnahme an einer Messe oder Ausstellung handeln, die im Verzeichnis der deutschen Messewirtschaft aufgeführt ist und eine internationale Ausrichtung hat.
- Sie erhalten die Förderung auf Grundlage des Hessischen Mittelstandsförderungsgesetzes.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.