Meisterprämie
Wenn Sie in Hamburg die Meisterprüfung oder eine ähnliche Fortbildungsprüfung bestehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie erhalten.
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Privatpersonen
Förderbereich: Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet: Hamburg
Wenn Sie in Hamburg die Meisterprüfung oder eine ähnliche Fortbildungsprüfung bestehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie erhalten.
Kurzzusammenfassung
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie mit einer Prämie, wenn Sie erfolgreich eine Aufstiegsfortbildung abschließen. Dazu gehören die Meisterprüfung und andere Qualifikationen, beispielsweise der Abschluss als Fachwirtin oder Fachwirt oder technische Betriebswirtin oder technischer Betriebswirt.
Sie erhalten die Förderung als Prämie.
Die Höhe der Förderung beträgt EUR 1.000.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte spätestens 3 Monate nach der bestandenen Prüfung bei der Handwerkskammer Hamburg ein (entscheidend ist das Datum des Prüfungszeugnisses).
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Absolventinnen und Absolventen einer erfolgreichen Aufstiegsfortbildungsprüfung für einen Fortbildungsabschluss des DQR-Niveaus 6 und 7 (Deutscher Qualifikationsrahmen) nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort muss zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Hamburg gelegen haben.
- Sie müssen die Prüfung vor einer fachlich und örtlich zuständigen Stelle in der Freien und Hansestadt Hamburg abgelegt und von dieser ein Zeugnis erhalten haben. Das gilt nicht, wenn diese Prüfung in Hamburg nicht abgenommen werden kann.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.