Förderung von Projekten der rheinland-pfälzischen Integrationspolitik mit überregionaler Bedeutung
Wenn Sie als Verein, Initiative oder Verband ein Projekt planen, das über die Region hinaus Modellcharakter für die gelungene Integration von Zugewanderten hat, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Bildungseinrichtungen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Förderbereich: Gesundheit & Soziales
Fördergebiet: Rheinland-Pfalz
Wenn Sie als Verein, Initiative oder Verband ein Projekt planen, das über die Region hinaus Modellcharakter für die gelungene Integration von Zugewanderten hat, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kurzzusammenfassung
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei überregional bedeutsamen (Modell-)Projekten und Maßnahmen zur erfolgreichen Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte. Zielgruppe sind Menschen aus anderen EU-Staaten ebenso wie Geflüchtete aus Drittstaaten.
Sie erhalten die Förderung vor allem für
- innovative Ansätze zur Verbesserung der Integrationschancen von zugewanderten Menschen,
- die Begleitung und Unterstützung junger Erwachsener, Heranwachsender und Jugendlicher mit Migrationshintergrund während des Integrationsprozesses,
- die Stärkung der Toleranz und des gegenseitigen Verstehens von Zugewanderten und der aufnehmenden Gesellschaft,
- die Entwicklung oder Fortschreibung kommunaler Integrationskonzepte, einschließlich der Umsetzung von Einzelmaßnahmen daraus, sowie
- Projekte mit Beteiligten aus mehr als einer Region oder die in ihrer Zielgruppe über die Region hinausreichen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab.
Sie müssen mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Kosten als Eigenmittel erbringen oder durch Drittmittel nachweisen.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Projektträger, die zur Durchführung der Maßnahmen geeignet erscheinen und ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Förderung erfolgt nachrangig gegenüber den Fördermitteln der fachlich zuständigen Ressorts/Abteilungen des jeweils zuständigen Ministeriums. Sie können eine Förderung daher nur dann erhalten, wenn es in den Fachressorts/Fachabteilungen keine passenden Förderprogramme gibt.
- Maßnahmen und Projekte, die Sie bereits begonnen haben, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Antragstellung
Richten Sie Ihren Antrag bitte mindestens 4 bis 6 Wochen vor dem geplanten Projekt- oder Maßnahmenbeginn an das zuständige Ministerium.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.