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Ausschreibungen Nationale Förderung

Maßnahmen der politischen Bildung

Wenn Sie als Bildungsträger Projekte planen, die zu politischer Bildung beitragen und demokratisches Denken fördern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Bildungseinrichtungen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Förderbereich: Kultur, Medien & Sport

Fördergebiet: Sachsen-Anhalt

Wenn Sie als Bildungsträger Projekte planen, die zu politischer Bildung beitragen und demokratisches Denken fördern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kurzzusammenfassung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Bildungsträger bei Maßnahmen der politischen Bildung.

Sie erhalten die Förderung für Projekte der politischen Bildungsarbeit und zur Stärkung von Demokratie, Vielfalt und bürgerschaftlichem Engagement, beispielsweise in Form von Seminaren, Workshops oder Vorträgen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Gefördert werden vor allem Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Anreise und Kinderbetreuung sowie Honorare für Tagungsleiterinnen und Tagungsleiter.

Ihren Antrag richten Sie bis spätestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme an die Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Träger der allgemeinen politischen Bildung.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen
  • Ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben und gemeinnützige Zwecke verfolgen (Freistellungsbescheid des Finanzamtes),
  • Ihre Maßnahme im Land Sachsen-Anhalt durchführen,
  • eine parlamentarisch-repräsentative Willensbildung auf Grundlage der freiheitlich-demokratischen Grundordnung praktizieren,
  • einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent beitragen und
  • von den Teilnehmern und Teilnehmerinnen Beiträge zur anteiligen Ausgabendeckung erheben.
  • An der Maßnahme müssen mindestens 10 Personen teilnehmen, die in Sachsen-Anhalt wohnen oder dort ihren haben.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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