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Ausschreibungen Nationale Förderung

Liquiditätskredit

Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen Liquiditätsbedarf haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen den Liquiditätskredit bekommen.

Fördergeber: Land

Förderart: Darlehen

Förderberechtigte: Unternehmen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet: Baden-Württemberg

Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen Liquiditätsbedarf haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen den Liquiditätskredit bekommen.

Kurzzusammenfassung

Die L-Bank gewährt Ihnen als mittelständisches Unternehmen und als Freiberuflerin und Freiberufler Darlehen zur Finanzierung von betrieblichen Vorhaben.

Sie bekommen den Liquiditätskredit für

  • Betriebsmittelfinanzierungen (Liquiditätsbedarf für das Wachstum Ihres Unternehmens, zum Beispiel Aufstockung des Warenlagers),
  • Konsolidierungen (Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung Ihrer Zahlungsfähigkeit, Anpassungsinvestitionen sowie Umschuldungen) sowie
  • Betriebsübernahmen (Kaufpreis, Folgeinvestitionen in Modernisierungs- oder Erweiterungsmaßnahmen, Betriebsmittel, Abfindungen).

Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen EUR 10.000 und EUR 5 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.

Wenn für Ihr Vorhaben keine ausreichenden Kreditsicherheiten verfügbar sind, kann Ihre Hausbank

  • eine 50-prozentige Bürgschaft (Kombi-Bürgschaft) bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg oder bei der L-Bank,
  • eine bis zu 80-prozentige Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg

beantragen. Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg ist für Bürgschaftsbeträge bis EUR 2 Millionen zuständig, die L-Bank für Beträge über EUR 2 Millionen bis EUR 15 Millionen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an Ihre Hausbank oder am ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 500 Beschäftigten sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Baden-Württemberg.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen sich von Ihrer Hausbank schriftlich bestätigen lassen, dass ein tragfähiges wirtschaftliches Gesamtkonzept für Ihr Unternehmen vorliegt.
  • Ihr Vorhaben muss die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
  • Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Leitlinien der Europäischen Kommission, aus dem Bereich der Primärerzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie dem Fischerei- und Aquakultursektor werden nicht gefördert.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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