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Ausschreibungen Nationale Förderung

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Auswahl- und Fördergrundsätze (AFG LPW 2021)

Wenn Sie Investitionen in Innovation, Digitalisierung und Dekarbonisierung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Digitalisierung, Regionalförderung, Smart Cities & Regionen

Fördergebiet: Schleswig-Holstein

Wenn Sie Investitionen in Innovation, Digitalisierung und Dekarbonisierung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Kurzzusammenfassung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als kommunalen Träger, gemeinnützige Organisation oder als gewerbliches Unternehmen im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) bei investiven und nichtinvestiven Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) oder des Landes.

Im EFRE-Programmteil werden Vorhaben in folgenden Schwerpunkten unterstützt:

  • Entwicklung und Ausbau von Forschungs- und Innovationskapazitäten,
  • Nutzung der Vorteile der Digitalisierung für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden,
  • Steigerung eines nachhaltigen Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Schaffung von Arbeitsplätzen in KMU durch produktive Investitionen,
  • Förderung von Energieeffizienz und Verringerung der Treibhausgasemissionen
  • Förderung der erneuerbaren Energien und des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft,
  • Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur und der grünen Infrastruktur,
  • Förderung der integrierten und inklusiven sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Entwicklung, der Kultur, des Kulturerbes, des nachhaltigen Tourismus in städtischen und nichtstädtischen Gebieten

Die GRW-Förderung fokussiert sich auf

  • Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft,
  • Schaffung und den Erhalt von Dauerarbeitsplätzen, insbesondere bei KMU,
  • Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur in den strukturschwächeren Regionen sowie
  • nichtinvestive Vorhaben von Unternehmen.

Die Auswahl- und Fördergrundsätze LPW 2021 dienen als Grundlage von eigenständigen Förderrichtlinien.

Sie bekommen die Förderung normalerweise als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • bei einer EFRE-Förderung bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten,
  • bei einer GRW-Förderung bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten.

Weitere Einzelheiten zur Höhe der Förderquote bei einer Förderung aus dem EFRE können in den Förderrichtlinien geregelt werden.

Ihren Antrag können Sie je nach Vorhaben entweder zu bestimmten Stichtagen (Förderaufrufe) oder fortlaufend stellen.

Je nach Vorhaben ist für Sie die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) oder die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) zuständig.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben kommunale Träger, gemeinnützige Organisationen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Der Kreis der Antragsberechtigten wird in den einzelnen Förderrichtlinien konkretisiert.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Förderung der einzelnen Maßnahmen erfolgt auf der Grundlage eigenständiger Programmrichtlinien.
  • Fördergebiet der EFRE-Förderung und der Förderung aus Landesmitteln ist ganz Schleswig-Holstein.
  • Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ werden nur in den ausgewiesenen C- und D-Fördergebieten des Landes vergeben.
  • Der Bewilligungszeitraum Ihres Vorhabens muss spätestens am 30.6.2029 enden.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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