Förderung zur Landes-Technologieförderung – F – Sonstige innovationsunterstützende Maßnahmen
Zuwendung erhalten, um technologisches Wissen in kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu bringen sowie Forschungs- und Entwicklungsergebnisse schneller in erfolgreiche Innovationen umzusetzen.
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Beratung, Forschung & Innovation (themenoffen)
Fördergebiet: Sachsen
Zuwendung erhalten, um technologisches Wissen in kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu bringen sowie Forschungs- und Entwicklungsergebnisse schneller in erfolgreiche Innovationen umzusetzen.
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Sachsen fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft.
Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen mit innovativem Charakter wie
- Durchführung innovationsunterstützender Maßnahmen mit innovativem Charakter für sächsische Unternehmen und die sächsische Wirtschaft
- Etablierung von Kommunikationsplattformen
- Veranstaltung von Wettbewerben einschließlich der Vergabe von Preisen
- Unterstützung der Beteiligung an nationalen oder internationalen Wettbewerben
- Unterstützung von Prozess- und Organisationsinnovationen
- Inanspruchnahme von Innovationsberatungsdiensten
- Innovationsunterstützende Dienstleistungen für KMU
- Vorbereitende Studien, die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks beitragen, sowie
- Weitere innovative Maßnahmen
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 50 % und
- für andere Antragstellerinnen und Antragsteller bis zu 100 %
der förderfähigen Ausgaben oder Kosten.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen sowie
- Forschungseinrichtungen,
- Hochschulen,
- die Berufsakademie Sachsen,
- Kammern,
- Verbände,
- freiberufliche Ingenieurinnen und Ingenieure sowie
- sonstige Technologiemittler und Unternehmen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen ein Vorhabens- und Finanzierungskonzept vorlegen, das die wesentlichen Elemente der Maßnahme und deren angestrebte Auswirkungen auf Ihre Innovationsstärke beziehungsweise die beteiligten KMU beschreibt.
Antragstellung
Stellen Sie Ihren Antrag bitte auf der Grundlage von Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bei der Sächsischen Aufbaubank. Davon unabhängig können Sie jederzeit Projektskizzen vorlegen.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.