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Ausschreibungen Nationale Förderung

Land- und Ernährungswirtschaft – Zukunftsfelder im Fokus

Wenn Sie in Zukunftsfelder im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Fördergeber: Bund

Förderart: Darlehen

Förderberechtigte: Unternehmen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Landwirtschaft & ländliche Entwicklung

Fördergebiet: Bundesweit

Wenn Sie in Zukunftsfelder im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Kurzzusammenfassung

Als Unternehmen erhalten Sie Unterstützung bei Ihren Investitionen in ausgewählte Zukunftsfelder der Land- und Ernährungswirtschaft, die zu einem nachhaltigeren Wirtschaften und Leben führen.

Gefördert werden Investitionen in folgenden Zukunftsfeldern:

  • regionale Lebensmittelproduktion,
  • Agri-Photovoltaik-Anlagen,
  • Umstellung auf ökologischen Landbau, autonome oder umweltschonende Landbewirtschaftung,
  • Etablierung von Agroforst, Paludikultur und Torfersatzprodukten,
  • effiziente Bewässerung und Speicherbecken,
  • Hofnachfolgerinnen und Existenzgründerinnen in der Land- und Forstwirtschaft,
  • Stallumbauten für mehr Tierwohl.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt pro Unternehmen und Jahr bis zu 10 Millionen EUR (10.000.000 EUR). Damit können Sie bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanzieren.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU sowie
  • für Agri-Photovoltaik-Anlagen auch Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen.

Nicht gefördert werden

  • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU,
  • der Erwerb von Anteilen an Unternehmen, Unternehmenskäufe und Unternehmensübernahmen,
  • Kosten für Betriebsmittel, Umlaufvermögen,
  • Erwerb von Flächen, landwirtschaftlichen Produktionsrechten, Zahlungsansprüchen, Tieren sowie
  • Erwerb und Anpflanzung einjähriger Kulturen,
  • Entwässerungsarbeiten und
  • Investitionen zur Erfüllung von bereits geltenden Normen der EU.

Antragstellung

Sie können die Fördermaßnahme mit anderen Fördermitteln kombinieren, allerdings nicht mit Förderungen für Leasing-Verträge.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte über Ihre Hausbank bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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