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Ausschreibungen Nationale Förderung

Kulturelle Filmförderung: Förderung Stoffentwicklung für programmfüllende Dokumentarfilme beantragen

Wenn Sie ein künstlerisch herausragendes programmfüllendes Dokumentarfilmvorhaben entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Stoffentwicklungsförderung beantragen.

Fördergeber: Bund

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Infrastruktur, Kultur, Medien & Sport

Fördergebiet: Bundesweit

Wenn Sie ein künstlerisch herausragendes programmfüllendes Dokumentarfilmvorhaben entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Stoffentwicklungsförderung beantragen.

Kurzzusammenfassung

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Entwicklungen von produktionsreifen projektgerechten Beschreibungen für dokumentarische Filmvorhaben mit bis zu EUR 20.000.

Neben der besseren Ausarbeitung und Entwicklung von Kino-Dokumentarfilmstoffen dient die Förderung dem Ziel, Finanzierungs- und Produktionspartner zur weiteren Projektentwicklung und späteren Realisierung des Filmvorhabens zu gewinnen. Der Fokus der Stoffentwicklungsförderung liegt auf thematisch anspruchsvollen Kinoprojekten mit innovativem und individuellem Ansatz zur Umsetzung.

Keine Förderung bekommen Sie

  • wenn Ihr Projekt bereits anderweitig gefördert wird,
  • für Projekte, die im Rahmen der Hochschulausbildung entstehen.

Förderfähige Kosten sind:

  • Autorenhonorar in angemessener Höhe
  • Kosten für Rechteerwerb und Rechtsberatung
  • Recherche- und Archivkosten, sofern die entstandenen Kosten nachweisbar sind
  • Reisekosten nach Bundesreisekostengesetz (BRKG) und Teilnahmegebühren für Projektpräsentationen auf Filmfachmessen; beides muss nachweislich im direkten Zusammenhang mit der Stoffentwicklung stehen
  • Übersetzungskosten
  • Kosten für die Erstellung eines Teasers oder Trailers
  • Honorar für Dramaturgische Beratung
  • Kosten für die Erstellung von Marketing- und Auswertungskonzepten und -materialien

Nach dem Abschluss des Projekts müssen Sie nachweisen, wofür Sie die Förderung ausgegeben haben. Dafür müssen Sie alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den Projektkosten zu tun haben.

Ihren Antrag müssen Sie schriftlich und zusätzlich per E-Mail bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ([email protected]) stellen.

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Hinweis für den laufenden Prozess:

  • Sie müssen die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) über Ihren Produktionsprozess auf dem Laufenden halten.

Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten:

  • Über die verschiedenen Filmförderungen durch die BKM können Sie weitere Gelder für Filmprojekte erhalten.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • Regisseure oder Regisseurinnnen, sofern sie bereits einen programmfüllenden Dokumentarfilm vorweisen können, der im Kino, auf Festivals oder im Fernsehen ausgewertet wurde

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie müssen eine Produktionsfirma für Ihr Projekt gewonnen haben und dies mit einer entsprechenden Absichtserklärung nachweisen können.

Antragstellung

Antragstellung:

  • vor Projektbeginn

Nachweis über Verwendung der Mittel:

  • innerhalb von 6 Monaten nach Projektende

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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