Kommunaler Investitionsfonds
Wenn Sie kommunale Infrastrukturinvestitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen oder eine Zuweisung erhalten.
Fördergeber: Land
Förderart: Darlehen, Zuschuss
Förderberechtigte: Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Förderbereich: Infrastruktur, Mobilität
Fördergebiet: Schleswig-Holstein
Wenn Sie kommunale Infrastrukturinvestitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen oder eine Zuweisung erhalten.
Kurzzusammenfassung
Das Land Schleswig-Holstein fördert aus dem Kommunalen Investitionsfonds kommunale Infrastrukturinvestitionen durch zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen oder Zuweisung.
Sie erhalten ein Darlehen in Höhe von bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten. Das Darlehen muss sich im Einzelfall auf mindestens EUR 80.000, die Zuweisung auf mindestens EUR 50.000 belaufen.
Den Antrag stellen Sie bitte bis zum 31.12. für Maßnahmen im folgenden Jahr beim Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport.
Als kreisangehörige Gemeinde, Amt, Zweckverband und gemeinsames Kommunalunternehmen reichen Sie Ihren Antrag über die Landrätin/den Landrat ein. Als Anstalt des öffentlichen Rechts (einfaches Kommunalunternehmen) und Gesellschaft stellen Sie den Antrag über die Trägerkommune.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Gemeinden, Kreise, Ämter, Anstalten des öffentlichen Rechts,
- Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände, soweit sie kommunale Aufgaben wahrnehmen,
- Gesellschaften, die Aufgaben im Bereich der Schwimmsportstätten wahrnehmen und an denen die Gemeinde mit mehr als 50 Prozent beteiligt ist.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Wenn Sie Maßnahmen im Rahmen alternativer Finanzierungsmodelle (zum Beispiel PPP) umsetzen, müssen Sie Eigentümerin und Eigentümer der geförderten Investition sein oder werden. Darüber hinaus müssen Sie nachweisen, dass Ihr Finanzierungsmodell mindestens ebenso wirtschaftlich ist wie eine herkömmliche Finanzierung und dass das Vergaberecht eingehalten worden ist.
Sie erhalten keine Förderung für Finanzierungen
- von Krankenhäusern, sonstigen kommunalen Einrichtungen des Gesundheitswesens und Pflegedienstes,
- des öffentlichen Personennahverkehrs,
- von Kraftwerksanlagen zur Energie- und Wärmeversorgung
- von Ausstattung, Fahrzeugen und Maschinen.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.