Kommunaler Infrastrukturkredit Niedersachsen
Wenn Sie als Kommune Infrastrukturvorhaben umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Fördergeber: Land
Förderart: Darlehen
Förderberechtigte: Kommunen
Förderbereich: Infrastruktur, Mobilität, Smart Cities & Regionen
Fördergebiet: Niedersachsen
Wenn Sie als Kommune Infrastrukturvorhaben umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Kurzzusammenfassung
Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) unterstützt Sie als Kommune bei Investitionen in die kommunale, digitale und soziale Infrastruktur.
Außerdem können Sie eine Förderung zur Umschuldung bestehender Darlehen anderer Banken als Anschlussfinanzierung von Investitionen in Ihre kommunale und soziale Infrastruktur bekommen.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren.
Ihre Ausschreibung senden Sie bitte per Mail oder Fax an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Anschließend erhalten Sie ein tagesaktuelles Konditionsangebot.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kommunen in Niedersachsen.
Der kommunale Infrastrukturkredit ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich der Förderung von Kommunen beachten.
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen im Wohnungsbau, für die im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung des Landes Niedersachsen Zuwendungen gewährt werden können.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.