Kommunaldarlehen
Fördergeber: Land
Förderart: Darlehen
Förderberechtigte: Kommunen, Öffentliche Einrichtungen
Förderbereich: Infrastruktur
Fördergebiet: Thüringen
Rechtsgrundlage
Kommunaldarlehen
Ziel und Gegenstand
Die Thüringer Aufbaubank (TAB) gewährt Kommunaldarlehen unter anderem zur Finanzierung von Neuinvestitionen in die Infrastruktur, in soziale, kulturelle oder schulische Einrichtungen, für Investitionsförderungsmaßnahmen und zur Umschuldung bestehender Finanzierungen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
- Kommunen und Landkreise,
- Zweckverbände und unter bestimmten Voraussetzungen Eigenbetriebe sowie
- kommunalnahe Unternehmen (mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung) mit 100-prozentiger kommunaler Besicherung.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von Darlehen.
Die Darlehen orientieren sich an den jeweils aktuellen Kapitalmarktkonditionen und können als Festzins oder auf Basis einer variablen Verzinsung vergeben werden.
Antragsverfahren
Anträge sind an die Thüringer Aufbaubank (TAB) zu richten.
Quelle
Informationen der Thüringer Aufbaubank (TAB), Stand April 2023.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.