Klimabezogene Maßnahmen der Auenrenaturierung an Fließgewässern (ANK Maßnahme 2.3)
Fördergeber: Bund
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen
Förderbereich: Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet: Bundesweit
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Förderrichtlinie für klimabezogene Maßnahmen der Auenrenaturierung an Fließgewässern im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK Maßnahme 2.3)
vom: 01.05.2026
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Projektanträge können nach erfolgreicher Skizze bis zum 31.12.2026 eingereicht werden.
Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.