Kinoförderung im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025
Fördergeber: Bund
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Existenzgründer/innen, Privatpersonen, Unternehmen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet: Bundesweit
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG)
vom: 23.12.2024
Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
BGBl. Teil I Nr. 451 vom 30.12.2024
Weblink zum Gesetz
Richtlinie für die Kinoförderung
(§§ 114 - 120 Filmförderungsgesetz (FFG))
vom: 01.01.2025
Filmförderungsanstalt
Vor einer Antragstellung müssen sich Antragstellende bzw. Unternehmen zunächst im FFA-Serviceportal (siehe weiterführende Links) registrieren und ihre Stammdaten hinterlegen.
Einträge können jeweils im Zeitraum vom
- 17.04.2026 bis 25.06.2025
- 26.06.2026 bis 27.08.2026
- 28.08.2026 bis 08.10.2026
eingereicht werden.
Ab 09.10.2026 gilt der erste Einreichzeitraum für 2027.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Terminen der Kinoförderung um Termine unter Vorbehalt handelt.
Weblink zur Förderrichtlinie
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.