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Ausschreibungen Nationale Förderung

Kinoförderung im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025

Fördergeber: Bund

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Existenzgründer/innen, Privatpersonen, Unternehmen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Kultur, Medien & Sport

Fördergebiet: Bundesweit

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG)

vom: 23.12.2024

Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

BGBl. Teil I Nr. 451 vom 30.12.2024

Weblink zum Gesetz

Richtlinie für die Kinoförderung

(§§ 114 - 120 Filmförderungsgesetz (FFG))

vom: 01.01.2025

Filmförderungsanstalt

Vor einer Antragstellung müssen sich Antragstellende bzw. Unternehmen zunächst im FFA-Serviceportal (siehe weiterführende Links) registrieren und ihre Stammdaten hinterlegen.

Einträge können jeweils im Zeitraum vom

  • 17.04.2026 bis 25.06.2025
  • 26.06.2026 bis 27.08.2026
  • 28.08.2026 bis 08.10.2026

eingereicht werden.

Ab 09.10.2026 gilt der erste Einreichzeitraum für 2027.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Terminen der Kinoförderung um Termine unter Vorbehalt handelt.

Weblink zur Förderrichtlinie

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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