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Ausschreibungen Nationale Förderung

Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung für programmfüllende Filme

FFA-Förderung für programmfüllende Filme: Alle Infos zur jurybasierten kulturellen Produktionsförderung für Spiel-, Dokumentar-, Animations- und Experimentalfilme.

Fördergeber: Bund

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Unternehmen

Förderbereich: Kultur, Medien & Sport

Fördergebiet: Bundesweit

FFA-Förderung für programmfüllende Filme: Alle Infos zur jurybasierten kulturellen Produktionsförderung für Spiel-, Dokumentar-, Animations- und Experimentalfilme.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG)

vom: 30.12.2024

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

BGBl. Teil I Nr. 451 vom 30.12.2024

Weblink zum Gesetz

Richtlinie zur jurybasierten kulturellen Filmförderung des Bundes

vom: 31.03.2025

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

Filmförderungsanstalt

Für die Herstellung programmfüllender Spielfilme können Förderungen von bis zu 1 Million EUR (1.000.000 EUR) vergeben werden. Die Herstellung programmfüllender Dokumentarfilme kann mit bis zu 500.000 EUR gefördert werden.

Die Förderung richtet sich grundsätzlich an Spielfilmvorhaben mit Gesamtherstellungskosten bis zu 6 Millionen EUR (6.000.000 EUR) und Dokumentarfilmvorhaben mit Gesamtherstellungskosten bis zu 5 Millionen EUR (5.000.000 EUR). In begründeten Fällen können Animationsfilme mit höheren Gesamtherstellungskosten berücksichtigt werden. In besonders begründeten Fällen können weitere Filme mit höheren Gesamtherstellungskosten berücksichtigt werden.

Antragsberechtigt sind Herstellende von programmfüllenden Spiel- und Dokumentarfilmen mit Wohnsitz oder Geschäftssitz in Deutschland. Bei Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder einem Vertragsstaat des EWR müssen Herstellende eine Niederlassung in Deutschland besitzen. Bei Koproduktion kann der Antrag nur von einem der Herstellenden gestellt werden. Anträge werden über das FFA-Serviceportal gestellt (siehe weiterführende Links).

Eine Antragsstellung für Spielfilm ist jeweils bis zum 14.04.2026, 07.07.2026 und 29.09.2026 möglich.

Eine Antragsstellung für Dokumentarfilm ist jeweils bis zum 14.04.2026 und 08.09.2026 möglich.

Eine Antragsstellung für Kinderfilm ist bis zum 01.09.2026 möglich.

Weblink zur Förderrichtlinie

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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