Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung für Kurzfilme
Fördergeber: Bund
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Unternehmen
Förderbereich: Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet: Bundesweit
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG)
vom: 30.12.2024
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
BGBl. Teil I Nr. 451 vom 30.12.2024
Weblink zum Gesetz
Richtlinie zur jurybasierten kulturellen Filmförderung des Bundes
vom: 31.03.2025
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Filmförderungsanstalt
Für die Förderung ist eine erhebliche deutsche kulturelle Prägung erforderlich. Zu den Kriterien, die dafür zu erfüllen sind, gehört unter anderem, dass die Originalsprache des Films Deutsch ist oder dass die Hauptbeteiligten, wie die Regie und die Produzenten, einen engen Bezug zu Deutschland haben. Antragsberechtigt sind Herstellende von Kurzfilmen.
Die jurybasierte kulturelle Kurzfilmförderung kann die Herstellung herausragender Kurzfilme mit einer maximalen Spieldauer von 30 Minuten mit Zuschüssen bis zu 40.000 EUR unterstützen.
Eine Antragsstellung für die Produktionsförderung Kurzfilm ist bis zum 25.08.2026 möglich.
Eine Antragsstellung für die Produktionsförderung Kinderkurzfilm ist bis zum 15.08.2026 möglich.
Weblink zur Förderrichtlinie
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.