Investive Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten der Aus- und Weiterbildung
Wenn Sie Investitionen planen, um Ihre überbetriebliche Berufsbildungsstätte zu modernisieren und weiterzuentwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Bildungseinrichtungen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Förderbereich: Aus- & Weiterbildung, Infrastruktur
Fördergebiet: Schleswig-Holstein
Wenn Sie Investitionen planen, um Ihre überbetriebliche Berufsbildungsstätte zu modernisieren und weiterzuentwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kurzzusammenfassung
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Investitionen in Ihre überbetriebliche Berufsbildungsstätte (ÜBS).
Sie erhalten die Förderung für
- die Errichtung einer ÜBS (Bau und Ausstattung),
- den Ausbau einer ÜBS (Erweiterungsbau und Ausstattung),
- die Modernisierung beziehungsweise Umstrukturierung einer ÜBS (Umbau, Substanzverbesserung und Anpassung der Ausstattung an den technischen Standard, an Lehrplanvorgaben, an fachliche Neuausrichtung und an örtliche Konzentration) sowie
- die Weiterentwicklung einer ÜBS zu einem Kompetenzzentrum.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts und
- juristische Personen des öffentlichen Rechts,
die Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen für Ihr Vorhaben Eigenmittel in Höhe von mindestens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen.
Bitte beachten Sie folgende Bindungsfristen:
- bei Bauinvestitionen grundsätzlich 25 Jahre,
- bei kleineren Maßnahmen mindestens 10 Jahre,
- bei Ausstattungsinvestitionen grundsätzlich 5 Jahre.
Antragstellung
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens in zweifacher Ausfertigung an das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB).
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.