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Ausschreibungen Nationale Förderung

Investive Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten der Aus- und Weiterbildung

Wenn Sie Investitionen planen, um Ihre überbetriebliche Berufsbildungsstätte zu modernisieren und weiterzuentwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Bildungseinrichtungen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Förderbereich: Aus- & Weiterbildung, Infrastruktur

Fördergebiet: Schleswig-Holstein

Wenn Sie Investitionen planen, um Ihre überbetriebliche Berufsbildungsstätte zu modernisieren und weiterzuentwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kurzzusammenfassung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Investitionen in Ihre überbetriebliche Berufsbildungsstätte (ÜBS).

Sie erhalten die Förderung für

  • die Errichtung einer ÜBS (Bau und Ausstattung),
  • den Ausbau einer ÜBS (Erweiterungsbau und Ausstattung),
  • die Modernisierung beziehungsweise Umstrukturierung einer ÜBS (Umbau, Substanzverbesserung und Anpassung der Ausstattung an den technischen Standard, an Lehrplanvorgaben, an fachliche Neuausrichtung und an örtliche Konzentration) sowie
  • die Weiterentwicklung einer ÜBS zu einem Kompetenzzentrum.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts und
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts,

die Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Sie müssen für Ihr Vorhaben Eigenmittel in Höhe von mindestens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen.

Bitte beachten Sie folgende Bindungsfristen:

  • bei Bauinvestitionen grundsätzlich 25 Jahre,
  • bei kleineren Maßnahmen mindestens 10 Jahre,
  • bei Ausstattungsinvestitionen grundsätzlich 5 Jahre.

Antragstellung

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens in zweifacher Ausfertigung an das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB).

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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