Investitionszuschüsse für neu errichtete Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln
Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können gewerbliche Nutzer einen Investitionszuschuss für die Errichtung einer Kälte- oder Klimaanlage beantragen, die mit einem nicht-halogenierten Kältemittel betrieben wird.
Fördergeber: Bund
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Hochschulen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Energieeffizienz & erneuerbare Energien, Smart Cities & Regionen, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet: Bundesweit
Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können gewerbliche Nutzer einen Investitionszuschuss für die Errichtung einer Kälte- oder Klimaanlage beantragen, die mit einem nicht-halogenierten Kältemittel betrieben wird.
Kurzzusammenfassung
Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können gewerbliche Nutzer einen Investitionszuschuss / eine Förderung erhalten für die Errichtung einer Kälte- oder Klimaanlage, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben wird.
Ein Förderantrag ist über ein elektronisches Antragsformular einzureichen, das auf der Webseite des BAFA angeboten wird (siehe weiterführende Links). Gefördert werden Kompressionskälte- und Kompressionsklimaanlagen, Ab- und Adsorptionsanlagen und adiabate Verdunstungskühlanlagen sowie zusätzlich: Anlagenkomponenten wie Luftkühler, Rückkühler, Systeme zur Nutzung der Kälteabwärme, Systeme für den Freikühlerbetrieb, Wärme- und Kältespeicher sowie die Einbindung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Die Höhe der möglichen Förderung kann jederzeit über den Förderrechner ermittelt werden. Einen Link zum Förderrechner finden Sie auf der BAFA-Webseite (siehe weiterführende Links).
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Beachten Sie die Regelungen zur Antragsberechtigung, zu den Fördervoraussetzungen und Beihilfevorschriften in der „Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative“, die auf der Webseite des BAFA nachgelesen werden kann.
Antragstellung
- Förderanträge können bis zum Ende der Laufzeit der Förderrichtlinien gestellt werden.
Anträge auf Förderung sind vor Vorhabenbeginn zu stellen. Mit dem Vorhaben darf nicht vor Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden. Als Vorhabenbeginn gilt der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.
- Der Bewilligungszeitraum, der mit Zugang des Zuwendungsbescheides beginnt, beträgt derzeit 24 Monate. In diesem Zeitraum muss die Kälte- oder Klimaanlage abgenommen werden.
- Die Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweises ist innerhalb von drei Monaten nach Abnahme der Anlage, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums vorzulegen (Einreichungsfrist).
Im Folgenden ist der Ablauf des Verfahrens grob beschrieben:
- Reichen Sie den Antrag auf Förderung einer Kälte- oder Klimaanlage über das vom BAFA bereitgestellte elektronische Formular ein (siehe weiterführende Links).
- Warten Sie die Entscheidung des BAFA über Ihren Antrag ab, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen. Als Vorhabenbeginn gilt der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzuordnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags.
- Falls sich aus dem Antrag und den eingereichten Unterlagen keine Ablehnungsgründe ergeben, erteilt das BAFA einen Zuwendungsbescheid. Im Zuwendungsbescheid setzt das BAFA die Höhe der Förderung fest und teilt die einzuhaltenden Fristen (Abnahmefrist, Frist für die Einreichung des Verwendungsnachweises) sowie die Förderauflagen mit.
- Führen Sie Ihr Vorhaben aus, das heißt errichten Sie die Kälte- oder Klimaanlage und reichen Sie anschließend den sogenannten Verwendungsnachweis ein.
- Im Verwendungsnachweis weisen Sie nach, dass Sie Ihr Vorhaben wie bewilligt durchgeführt, die Fristen eingehalten und die Auflagen erfüllt haben. Der Verwendungsnachweis kann ausschließlich über das vom BAFA bereitgestellte Verwendungsnachweisportal eingereicht werden.
- Zusammen mit dem Verwendungsnachweis laden Sie bitte folgende Unterlagen und Nachweise hoch:
- Fließbild der tatsächlich errichteten Anlage,
- Effizienznachweis für die tatsächlich errichtete Anlage,
- Lieferungs- und Leistungsvertrag,
- Fachunternehmererklärung,
- Wartungsvertrag,
- Rechnungen für die kältetechnischen Anlagenteile und Systeme,
- Nachweis über den Einbau eines Elektroenergie-Messgeräts sowie
- Nachweis für den Einbau eines Kältemengenzählers.
- Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach positiver Prüfung des Verwendungsnachweises ohne weitere Benachrichtigung.
Erforderliche Unterlagen
- Anträge auf Förderung einer Kälte- oder Klimaanlage können nur elektronisch über das vom BAFA bereitgestellte elektronische Formular gestellt werden (siehe weiterführende Links). Im Antragsformular werden kältetechnische Parameter wie Kälteleistung, Verdichter- und Verdampferleistung der Kälteerzeuger sowie von Komponenten und Speichern abgefragt.
- Zusammen mit dem Antrag sind folgende Unterlagen hochzuladen:
- Handelsregisterauszug / Gewerbeanmeldung,
- Funktionsschema der Kälte- oder Klimaanlage,
- Kälteleistungsberechnungen,
- gegebenenfalls Datenblätter der Verdampfer und Verflüssiger / Gaskühler,
- Zuwendungsbescheide beziehungsweise Förderzusagen anderer Zuwendungsgeber für die zu fördernde Kälte- oder Klimaanlage sowie
- Ergebnisprotokoll des BAFA EffizienzChecks für Kälte- und Klimaanlagen.
- Die Unterlagen müssen im PDF-Format oder im jpeg--Joint Photographic Experts Group-Format vorliegen.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.