Investition im Rahmen der Impact Facility
KfW Capital investiert über die Impact Facility in deutsche und europäische VC-Fonds, die neben der finanziellen Rendite auch darauf abzielen, durch ihre Investitionen messbare soziale oder ökologische Effekte zu erzielen.
Förderart: Beteiligung
Förderberechtigte: Unternehmen
Förderbereich: Digitalisierung, Energieeffizienz & erneuerbare Energien, Forschung & Innovation (themenoffen)
Fördergebiet: Bundesweit
KfW Capital investiert über die Impact Facility in deutsche und europäische VC-Fonds, die neben der finanziellen Rendite auch darauf abzielen, durch ihre Investitionen messbare soziale oder ökologische Effekte zu erzielen.
Kurzzusammenfassung
KfW Capital investiert im Rahmen der Impact Facility in dezidierte Impact-VC-Fonds, welche neben einer finanziellen eine soziale und/oder ökologische Rendite anstreben.
Antragsberechtigt sind in Deutschland investierende VC-Impact-Fonds.
Die Förderung erfolgt als Beteiligung.
Die VC-Fonds können aus Mitteln der Fazilität bis maximal 15.000.000 EUR beziehungsweise bis zu 25 Prozent ihres Fondsvolumens erhalten.
Die Impact Facility ist der 11. Baustein des Zukunftsfonds des Bundes, der zum Ziel hat, die Wachstumskapitalfinanzierung innovativer Technologieunternehmen bis zum Jahr 2030 und darüber hinaus deutlich zu stärken. Bis zu 200.000.000 EUR stehen für die Impact-Investments bis 2030 zur Verfügung.
Wie bei allen anderen Programmen auch, durchlaufen die VC-Fonds die marktübliche Due Diligence (DD) von KfW Capital, unter ausgeweiteter Prüfung der Impact-bezogenen Fähigkeiten und Prozesse.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Die Zielfonds müssen das Thema Impact durch folgende Punkte systematisch adressieren:
- Darlegen der eigenen Wirkungslogik, um thematische Wirkungsbereiche, deren gesellschaftlichen Bedarf und den Ansatz zur Erreichung der Wirkung aufzuzeigen (Intentionalität)
- Definition von wirkungsbezogenen Zielen und Konzept zur kontinuierlichen Messung der Zielerreichung
- Berücksichtigung der Erreichung der oben genannten Impact Ziele an der Partizipation des Fondsmanagers an Gewinnen (Carried Interest) durch sogenannte Impact-Carry
Weitere Kriterien, die die Fonds erfüllen müssen:
- Der Fondssitz befindet sich in Deutschland oder Europa.
- Die Zielfonds müssen klassifiziert sein nach Artikel 8 oder 9 der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR).
- Die Zielfonds investieren in junge, innovative und technologieorientierte Unternehmen mit einer dem Geschäftsmodell inhärenten Wirkung. Hierbei muss mindestens die von KfW Capital investierte Summe in Unternehmen mit Sitz in Deutschland investiert werden.
- Die Zielfonds haben ein unabhängiges privates Management, welches für die Investitionsstrategie relevante (Impact-)Erfahrung und Track Record vorweisen kann.
- Die Zielfonds haben klare Investitions- und Exitstrategien.
Antragstellung
Als Manager von VC-Fonds können Sie sich zur Kontaktaufnahme an KfW Capital wenden.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.