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Ausschreibungen Nationale Förderung

InvestEU (2021–2027)

Das InvestEU-Programm stellt langfristige Finanzmittel bereit und soll damit die Erholung aus tiefen wirtschaftlichen und sozialen Krisen unterstützen. Wenn Sie sich als Durchführungspartner beteiligen, können Sie unter bestimmten Bedingungen eine EU-Garantie erhalten. Die...

Status: Förderprogramm aktiv, Antragstellung derzeit nicht möglich

Fördergeber: EU

Förderart: Bürgschaft, Darlehen, Garantie

Förderberechtigte: Forschungseinrichtungen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Digitalisierung, Forschung & Innovation (themenoffen), Gesundheit & Soziales, Infrastruktur, Mobilität, Umwelt- & Naturschutz, Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet: Bundesweit

Das InvestEU-Programm stellt langfristige Finanzmittel bereit und soll damit die Erholung aus tiefen wirtschaftlichen und sozialen Krisen unterstützen. Wenn Sie sich als Durchführungspartner beteiligen, können Sie unter bestimmten Bedingungen eine EU-Garantie erhalten. Die EU-Garantie kann bei zahlreichen Arten von Finanzierungen zur Absicherung der Risiken eingesetzt werden.

Kurzzusammenfassung

InvestEU zielt darauf ab,

  • die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft in den Bereichen Forschung, Innovation und Digitalisierung zu stärken,
  • nachhaltiges Wachstum unter ökologischen und klimabezogenen Aspekten zu fördern,
  • wissenschaftlich-technischen Fortschritt zu fördern,
  • die Kapitalmärkte zu integrieren und
  • eine nachhaltige Erholung der Wirtschaft nach der COVID-19-Krise zu unterstützen.

Das Programm besteht aus folgenden Bestandteilen:

  • InvestEU-Fonds
  • InvestEU-Beratungsplattform
  • InvestEU-Portal

Als Durchführungspartner wenden Sie sich mit Ihren Projekten an den unabhängigen Investitionsausschuss für InvestEU, der die geplanten Investitionen und Finanzierungen bewertet und genehmigt. Wollen Sie investieren oder ein Projekt starten, registrieren Sie sich über das InvestEU-Portal.

Für andere Teilnehmer erfolgt die Förderung über die teilnehmenden Finanzinstitute und deren Produkte.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt als Durchführungspartner sind nationale Förderbanken und internationale Finanzierungsinstitutionen.

Projektträger können öffentliche oder private Einrichtungen sein.

Antragsberechtigt im InvestEU-Fonds sind privatrechtliche Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und andere Wirtschaftsakteure aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem förderfähigen Drittland.

Es müssen ein Marktversagen oder suboptimale Investitionsbedingungen bestehen, die die EU beziehungsweise einzelne Mitgliedsstaaten als Ganzes betreffen.

Vorhaben müssen von herausragender Bedeutung sein, insbesondere im Hinblick auf

  • den ökologischen und digitalen Wandel,
  • eine optimierte Anpassungsfähigkeit der handelnden Akteure und
  • die Stärkung der strategischen Wertschöpfungsketten.

Das Vorhaben darf nicht von der Förderung ausgeschlossen sein. Förderausschlüsse sind in Anhang V Abschnitt B zusammengefasst.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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