Internationale Live- und Showcaseförderung
Fördergeber: Bund
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Privatpersonen, Unternehmen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet: Bundesweit
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Programmbeschreibung Internationale Live- und Showcaseförderung
vom: Dezember 2025
Initiative Musik gGmbH
Die Antragsstellung ist fortlaufend vom 02.03.2026 bis zum 19.11.2026 möglich. In diesem Zeitraum kann die Förderung für Projekte beantragt werden, die bis zum 31.03.2027 stattfinden.
Für Projekte, die zwischen dem 15.02.2027 und dem 31.03.2027 stattfinden, kann die Antragstellung entweder bis zum 19.11.2026 oder ab dem 04.01.2027 erfolgen.
Der Antrag muss in jedem Fall spätestens 6 Wochen vor dem ersten Auftrittstermin online über das Antragsportal eingereicht werden (siehe weiterführende Links).
Weblink zur Programmbeschreibung
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.