Förderung von Integrationsprojekten für Menschen mit Migrationshintergrund
Wenn Sie Maßnahmen und Projekte zur zur Integration und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Bildungseinrichtungen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Förderbereich: Gesundheit & Soziales
Fördergebiet: Rheinland-Pfalz
Wenn Sie Maßnahmen und Projekte zur zur Integration und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Kurzzusammenfassung
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei der Umsetzung von Vorhaben, die der Integration und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund dienen.
Sie erhalten eine Förderung für
- Projekte der gleichberechtigten Teilhabe, zur interkulturellen Öffnung der Gesellschaft, zur Förderung und Verstetigung einer Willkommens-/Anerkennungskultur sowie zur Förderung des Ehrenamtes in der Integrationsarbeit. Dies sind zum Beispiel Maßnahmen der Organisationsentwicklung, Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitenden und Beschäftigten in Verbänden und Kommunen sowie die Betreuung und Begleitung von Geflüchteten,
- oben genannte Projekte und Maßnahmen, die der Kofinanzierung des Landes bedürfen, um Zugriff auf Bundes- oder EU-Mittel zu erhalten, sowie
- Kleinstprojekte vor Ort.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Träger der Wohlfahrtsverbände,
- Migrantenselbstorganisationen,
- sonstige ehrenamtlich Tätige im Integrationsbereich,
- Kommunen sowie
- sonstige juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts,
die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie sind zur Durchführung der Maßnahmen aufgrund der Aufgabenstellung und Ihrer Vorerfahrungen geeignet.
- Bei Kleinstförderungen sollten die Zielgruppen gleichermaßen Zugewanderte und Einheimische sein.
- Bei Kleinstförderungen beträgt die Maximalfördersumme 500 EUR pro Antrag.
- Sie erhalten die Förderung nachrangig gegenüber den Fördermitteln der fachlich zuständigen Ressorts/Abteilungen des jeweils zuständigen Ministeriums. Sie legen bereits bei Antragstellung dar, weshalb Sie keine Förderung aus dem Fachbereich bekommen.
- Sie stellen die Gesamtfinanzierung des Projekts sicher.
Antragstellung
Antragsschluss für das laufende Jahr ist jeweils der 15.11.
Richten Sie Ihren Antrag bitte mindestens 4 bis 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme an das zuständige Ministerium.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.